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oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).Fazit:In diesem Fall ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Stickstoff (mit 78 % natürlicher Bestandteil der Atmosphäre) besitzt keine gefährlichen Eigenschaften wie z.B. giftig oder ätzend. Das Ablassen in die Atmosphäre ist von daher unproblematisch. Hohe Stickstoffkonzentrationen von über 88 % verdrängen aber den Sauerstoff und können daher zur Erstickung führen, insbesondere in engen, schlecht belüfteten Arbeitsbereichen. An einem Arbeitsplatz sollte ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 5319
; die Rohrleitungen sind mit Stickstoff durchzuspülen und blind zu flanschen,Füllen der Lagerbehälter mit Wasser oder mit Stickstoff,Sicherung aller Schachtabdeckungen und sonstiger Einrichtungen gegen unbefugte Eingriffe,Demontage oder Sicherung von Abgabeeinrichtungen und den zugehörigen anlagespezifischen elektrischen Anlagen.(3) Maßnahmen zur Sicherung einer Tankstelle oder Gasfüllanlage bei einer endgültigen ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42735
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Als Kohlenwasserstoffe bezeichnet man die Stoffgruppe von vielfältigen Verbindungen aus Kohlenstoff und Wasserstoff Beim Inertisieren eines Behälters wird der Luftsauerstoff durch Zugabe von Inertgas (beispielsweise Stickstoff) verdrängt, damit eine explosionsfähige Atmosphäre vermieden wird. Dabei ist der Inertgasanteil beim totalen Inertisieren so hoch, dass das Gemisch selbst beim Zumischen ...
Stand: 27.03.2021
Dialog: 4404
?- Ist eine Fahrt ohne Begleitperson aufgrund der Gefährdung erforderlich?- Besondere Gefährdungen im Störungsfall (Beispiel: Bei längerer Störung des Aufzugs kann ggf. die Kühlung von kalt verflüssigtem Stickstoff nicht aufrechterhalten werden. Die Folge: Übergang in die Gasphase, Erstickungsgefahr oder Druckanstieg im Behälter)Es ist eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4690
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Lagerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert.Gase unter Druck, die mit H280 oder H281 gekennzeichnet sind (z. B. Stickstoff) dürfen außerhalb eines Gefahrstofflagers, also z. B. in einer Fertigungshalle, nur ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
. vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus Gefahrstoffen besteht und deren Arbeitsplatzgrenzwerte oder Kurzzeitwerte überschritten sind. Dies betrifft z. B. auch Kohlendioxid. Eine Gefährdung liegt z. B. nicht vor, wenn die Differenz zu den 20,9 Vol.-% Sauerstoff aus Stickstoff oder Edelgasen besteht und der Sauerstoffgehalt mindestens 17 % beträgt. Als Schutzmaßnahmen gegen Sauerstoffmangel ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 4577
oder Stickstoff bestimmt sind,− die keiner Flammenwirkung ausgesetzt werden,− die aus unlegiertem Qualitätsstahl oder aus nicht aushärtbarem Aluminium hergestellt sind,− die eine einfache Konstruktion aufweisen,− deren maximaler Betriebsdruck höchstens 30 bar und deren Druckinhaltsprodukt höchstens 10.000 bar x l beträgt,− deren niedrigste Betriebstemperatur nicht unter –50° C liegt.Weitere Informationen ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
eine Mindestabmessung von 100 x 100 mm aufweisen).• Bei flüssigen Stoffen: absorbierendes Material in ausreichender Menge zwischen Primärgefäßen und Sekundärverpackung.• Mehrere zerbrechliche Primärgefäße in einer Sekundärverpackung dürfen sich nicht gegenseitig berühren (Hinweis: Berührung zum Beispiel durch Einwickeln oder anderweitiges Trennen verhindern).• Falls Trockeneis oder flüssiger Stickstoff ...
Stand: 06.05.2021
Dialog: 42787
. Aufgewirbeltes Pulver führt bei Zündung zu verheerender Staubexplosion. Keine unangebrachten Löschversuche durch Auflockerung. Auf Zement reagiert es unter Verspritzen. Kohlensäure unterhält die Verbrennung ebenso wie Stickstoff. Durch Sand abgedeckten Brandherd noch Stunden danach beobachten, da Zirkon darunter sehr lange glüht. Nur explosionsgeschützte und funkenfreie Geräte ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8778
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt PxV ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754