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Ja, denn für die 70-Jährigen sind in den vergangenen 30 Jahren durchschnittlich fünf gesunde Lebensjahre hinzugekommen. Darüber hinaus steigt auch die weitere durchschnittliche Lebenserwartung älterer Menschen. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Lebenserwartung der 60-Jährigen um zusätzlich 1,2 Jahre, die der 80-Jährigen um 0,7 Jahre. Mit Blick auf die medizinischen Fortschritte ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 3441
Die Leistungsfähigkeit des Menschen verändert sich im Laufe des Lebens. Ab einem gewissen Alter nimmt die körperliche Leistungsfähigkeit häufig ab, psychisch-geistige und soziale Fähigkeiten verbessern sich jedoch im Regelfall mit der Arbeitstätigkeit. Je höher die körperlichen Belastungen an einem Arbeitsplatz also sind, desto weniger ist er für einen älteren Beschäftigen geeignet ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3396
Für ältere Schichtbeschäftigte sind die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen besonders wichtig, denn diese sind speziell unter dem Gesichtspunkt entstanden, die Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit so gering wie möglich und damit den Körper so lange wie möglich fit zu halten. Damit soll einerseits natürlich die Arbeitskraft erhalten werden, aber andererseits auch die Chance gegeben ...
Stand: 17.05.2018
Dialog: 3385
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist unter 3.1.1 "Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?" u. a. nachzulesen:"[...]Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn sie dem zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung gültigen Stand der Technik ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109
sind die Anforderungen des Anhangs I und II der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden.Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden.Mit ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Seit dem Jahr 2010 ist über die Hälfte der Erwerbstätigen über 40 Jahre alt. Bis zum Jahr 2015 wird die Anzahl jüngerer Erwerbstätiger von 15 bis 29 Jahren auf ca. 19 % zurückgehen und danach stagnieren. Dieser Rückgang läuft bereits seit dreißig Jahren. 1984 waren noch 33 % der Erwerbstätigen unter 30 Jahre alt! Die Gruppe der über 50-Jährigen wird mit einer besonders deutlichen Zunahme von 23 ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3387
mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
Die Angaben in der ASR A3.4 Beleuchtung sind die Mindestbeleuchtungsstärken und beinhalten keinen Aufschlag für ältere Beschäftigte. Weitergehende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- festzulegen. Dazu ist in der ASR 3.4 unter Ziffer 5.1 Allgemeine Abforderungen nachzulesen: Da Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 22068
Ältere Menschen sind eher nicht gewohnt, online zu lernen.Deshalb wird ein Blended Learning-Vorgehen vorgeschlagen. In einer Präsenzveranstaltung wird eine Einführung in den Umgang mit Selbstlernprogrammen und Lernumgebungen durchgeführt. Gleichzeitig kann eine Einführung in die eigentlichen Lerninhalte erfolgen. Zugleich lernen innerhalb einer solchen Veranstaltung die Teilnehmer den Dozenten ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 3942
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 701
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU anzugeben. Dort wird die Gültigkeit/Aktualität der Norm bzgl. der Konformitätsvermutung zum Zeitpunkt der Erstellung der Konformitätserklärung angegeben.Hinweis:Wenn eine Norm überarbeitet wird, wird die Fundstelle der überarbeiteten Norm, die Fundstelle der alten harmonisierten Norm und das Datum, ab dem die alte Norm nicht mehr als Grundlage ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.Die Biostoffverordnung gilt somit auch für Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" und die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
werden (dies gilt analog auch für die Montage von Arbeitsmitteln nach dem Stand der Technik (§ 6 (3) Satz 1 Nr. 1 BetrSichV)).Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen (alte Arbeitsmittel, Maschinen etc.) gibt es folglich nur begrenzt. Alte Arbeitsmittel müssen zwar nicht ausgetauscht werden, wenn sich der Stand der Technik weiterentwickelt, der Arbeitgeber muss jedoch unter Berücksichtigung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Grundlegende Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung älterer Beschäftigter erhalten Sie z. B. bei: www.gefaehrdungsbeurteilung.de, www.arbeitsschutz.nrw.de Weitere Informationen zum Thema finden Sie über das Portal www.inqa.de nach Eingabe des Suchwortes "Demografie". Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 3448
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
, das eine Diskriminierung (auch) im Arbeitsleben verbietet.Persönliche Merkmale, auf die sich das Verbot der Benachteiligung erstreckt, sind in § 1 des AGG aufgeführt:- Rasse,- ethnische Herkunft,- Geschlecht,- Religion/Weltanschauung (s. § 9 AGG - Ausnahmen),- Behinderung,- Alter (s. § 10 AGG - Ausnahmen),- sexuelle Identität.Der Arbeitgeber ist nach dem AGG u.a. verpflichtet, die erforderlichen (vorbeugenden) Maßnahmen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439