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von mobilen, selbstfahrenden Arbeitsmitteln Maßnahmen zu treffen, damit sie so ausgerüstet sind, dass das Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen Beschäftigter gefahrlos möglich ist.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen".Neben ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung vo ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
, dass die PSA-BV eine "allgemeingültige Rechtsverordnung" ist, die alle PSA betrifft, somit nicht nur solche, die beschafft und ausgehändigt werden, wie z. B. Sicherheitsschuhe, sondern insbesondere auch solche PSA, die einer ständigen Wartung, Pflege und Kontrolle durch besonders erfahrenes bzw. geschultes Fachpersonal bedürfen, wie z. B. Atemschutzgerät, Sicherheitsgeschirr gegen Gefahren des Absturzes etc ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
, Laderampen, Fahrsteige, Gebäudeein- und -ausgänge, müssen sicher benutzbar sein. Hierbei sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen können z. B. eine Überdachung, ein Windschutz oder ein Winterdienst sein.Hinweis: Ergänzende Anforderungen an Verkehrswege auf nicht durchtrittsicheren Dächern enthält ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
wieder. Seriöse Anbieter solcher "Feuerwehrkarabiner" verweisen jedoch unmittelbar auf die Tatsache, dass diese nicht zum Heben von Lasten verwendet werden dürfen. Im Bereich des Inverkehrbringens von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, so wie in Ihrer Fragestellung ergänzend von Ihnen mit angefügt, wird per Definition dort von "Verbindungselementen" gesprochen (vgl. DIN EN 362:2008-09), "Karabiner ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
muss auch ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen gegen Absturz notwendig sind. In der Gefährdungsbeurteilung maßgeblich zu berücksichtigende Unfallverhütungsvorschrift ist u. a. die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten". Die Tätigkeit beim Auftraggeber (gewerblicher Kunde) muss in Abstimmung (in Kenntnis) mit der Gefährdungsbeurteilung des Kunden betrachtet werden. D. h. die Schutzmaßnahmen ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" unter Nr. 2.1 ausgeführt: Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.Fest installierte Steigleitern sind demzufolge auch keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
". Unter dem Punkt 3.3 lässt sich dort zu Tätigkeiten mit Absturzgefahr folgendes nachlesen:In der Regel sind bei Absturzhöhen von mehr als 1 Meter Maßnahmen gegen Absturz erforderlich. Wegen der Vielfalt der Arbeitsplätze vor allem im Handwerk werden auch abweichende Regelungen beschrieben. Vorrang hat auf jeden Fall eine vollständige, umfassende, aktuelle arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233
werden können.(6) Sofern Arbeitsplätze oder Verkehrswege an lichtdurchlässige Wände grenzen und für die Beschäftigten eine Absturzgefährdung besteht, muss eine ständige Sicherung gegen Absturz vorhanden sein. Dies ist z. B. gewährleistet wenn die Wand aus einer absturzsichernden Verglasung besteht oder ein Geländer montiert ist." Neben den Anforderungen der ArbStättV und der ASR A1.6 kann der Arbeitgeber ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
für den Verwendungszweck, Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten und Prüfung auf augenfällige Mängel. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist hier der § 14 BetrSichV. Auf die die Prüfung konkretisierende TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" weisen wir hin. 2. Welche Verantwortung hat der Bauherr? Er ist ja kein Gerüstfachmann ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
(Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung) • Unfälle (Umstürzendes Arbeitsmittel, Abstürzen eines Arbeitsmittels, Zusammenstoß) • Veränderungen an Arbeitsmitteln (Aufspielen einer neuen Software, Austausch der Antriebe mit solchen anderer Kenndaten) • Längere Zeiträume der Nichtbenutzung (Stillstandszeiten des Arbeitsmittels, die den Zeitraum zwischen den wiederkehrenden Prüfungen überschreiten) Ob eines der v.g ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586