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durch Privatpersonen besteht in der Regel ebenfalls keine Mitführpflicht von Feuerlöschern (Unterabschnitt 1.1.3.1 a) ADR)).Auch bei Beförderungen, die von Betrieben in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden -Unterabschnitt 1.1.3.1 c ADR-, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
mit einer orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Es ist ein Feuerlöscher nach den Vorgaben der Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5 mitzuführen."8.1.4.2 Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028, 1.000 kg (Bruttomasse) nicht überschreitet.Wird eine Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchgeführt, ist u.a.- ein Beförderungspapier zu erstellen,- ein 2 kg ABC Feuerlöscher mit zuführen,- die entsprechende Verpackungsanweisung zu beachten.SicherheitsunterweisungEntsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be-/ Entladung möglichen ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
angesehen wird.“Hinweis: Obwohl Sauerstoff der UN 1072 nur „Oxidierend“ ist, wird in der Tabelle A zum Kapitel 3.2 ADR unter Abschnitt 7.5.11 die zuvor genannte Sondervorschrift CV 36 genannt!d) Das Rauchen und offenes Feuer ist im und um das Fahrzeug streng verboten, solange sich Gasbehälter darin befinden, egal welche und wie viele.e) Die Fahrzeuge sind mit einem mindestens 2 kg fassenden Feuerlöscher ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch zu nehmen. Hiernach ist es möglich bis zu 1000 Liter Diesel bei erleichterten Bedingungen (z. B. müssen die Fahrzeuge nicht mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein, keine ADR Fahrerschulung usw.) zu transportieren. Erforderlich ist aber ein Beförderungspapier, ein 2 kg Feuerlöscher, Ladungssicherung..).Bei Überschreitung der 1.000 Liter Diesel ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Anhaltspunkte für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 werden folgende Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen genannt:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:- Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Der Bau (neuer) tragbarer Feuerlöscher erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", die auch die erforderlichen Angaben auf dem Feuerlöscher regelt. Hiernach ist zunächst lediglich die Angabe des Baujahres (Schriftfeld 5, an beliebiger Stelle) gefordert. Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Dokumentation der Prüfung und auch um Verwechselungen zu verhindern, empfehlen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt.Ein konkretes Haltbarkeitsdatum von Feuerlöschern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand des Feuerlöschers. Dieser kann je nach Einsatzort variieren. Den Zustand der Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 42200
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Ja, die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist zu gewährleisten. Die Sprinkleranlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten-Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Die erforderlichen 6 Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher beziehen sich ausschließlich auf die Berechnung für die Grundausstattung. Darüber hinaus sagt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" nichts über weitere Löschmitteleinheiten bei erhöhter Brandgefährdung aus. Es wird lediglich in Beispielen die Art und Weise der Brandbekämpfungsmittel benannt: Feuerlöscher ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
geregelt.Eine Abweichung von den Vorschriften im Rahmen der Prüfung der Feuerlöscher ist nicht vorgesehen.Fazit:Das von Ihnen beschriebene Verfahren ist nicht zulässig. Im Falle eines Brandes stehen keine Feuerlöscher zur Verfügung. Hier ist eine andere Lösung zu suchen, wie z. B. Prüfung der Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten. ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird die Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen näher beschrieben. Besonders möchten wir die Informationen des Absatz 2 hervorheben:"In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
Unabhängig von der Gefahrgut-Klassifizierung werden die Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) im Kapitel 6.5 des ADR aufgeführt. Im Abschnitt 6.5.6.7.3 des ADR wird das Prüfverfahren und der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung bei IBC beschrieben. Zum Aufbau des Überdruckes wird Luft verwendet. Das Prüfverfahren für die hydraulische Innendruckprüfung der IBC wird im Abschnitt ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
) mit einer geeigneten Anzahl von Feuerlöschern wird empfohlen, im Informatikraum geeignete Feuerlöscher (CO2) zur Brandbekämpfung bereitzuhalten. Hinweis: EDV-Anlagen und elektrische Anlagen sollten nur mit Kohlendioxidlöschern (CO2-Löscher) gelöscht werden. Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets frei gehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich angebracht sein. Siehe hierzu die ASR ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855