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Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist in der Regel nicht Bestandteil von Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Nach erfolgreicher Anerkennung verfügt die Person demnach nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.Gemäß § 47 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die zuständige Stelle eine im ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 44005
Kurzantwort:1. Ja, die explizite Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz muss vorliegen.2. Ja, die Kenntnisbescheinigung muss vor dem Beginn der Sachkundezeit vorliegen.Zu 1.: Im § 145 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die berechtigten Personen aufgeführt, die ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen anwenden dürfen sowie diejenigen, die die technisch ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43320
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies erfolgt in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs. Wird ein solcher Kurs nicht oder nicht rechtzeitig besucht, verlieren die Betroffenen die Fachkunde nicht automatisch. Für den Verlust hat die zuständige Stelle die Fachkunde aktiv zu widerrufen ( ...
Stand: 31.07.2019
Dialog: 19632
Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen, wenn dies bei den beschäftigten Personen zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann (§ 26 StrlSchG).Da bei einer solchen Beschäftigung nicht sicher ausges ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 22621
Nach § 47 Abs. 4 StrlSchV kann die zuständige Stelle eine im Ausland erworbene Qualifikation im Strahlenschutz vollständig oder teilweise als erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen, wenn diese mit der für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vergleichbar ist. Zur Feststellung der Vergleichbarkeit sind der zuständigen Stelle im Ausland erworbene Au ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 21716
Grundsätzlich hebt die Vorschrift des § 48 StrlSchV (Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre) nicht die Vorschrift des § 63 StrlSchV (Unterweisung) auf. Daher lautet die Antwort auf die Frage, dass auch in dem Jahr an der vorgeschriebenen Unterweisung teilgenommen werden muss, in dem auch die Fachkunde aktualisiert wurde.Im Gegensatz zu den Themen, die bei der Aktualisierung der Fachk ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 28214
Bei Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fallen (bspw. Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), sind in der Regel zur Leitung, Beaufsichtigung und eigenverantwortlichen Durchführung Personen erforderlich, die eine für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben.Die Fachkunde wird in der Regel durch e ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 8151
Die Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erhalten Sie bei der im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle.Im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Heilberufskammer (Nordrhein und Westfalen-Lippe) zuständig:Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Zahnärztekammer Nordrhein, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Tierärztekam ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 17884
Der Umgang mit Ni-63 fällt unter den Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes. In der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde sind in Anlage A die für den Erwerb der Fachkunde erforderlichen Fachkundegruppen aufgeführt. Für den Umgang mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) mit Ni-63 ist ein Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S1.2, bestehend aus dem Modul GG erforder ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 5187
Für die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist in der Regel ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs zu besuchen (§ 48 StrlSchV). Zuständige Stellen für den humanmedizinischen Bereich sind in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe).Die Inhalte des Kurses für den Bereich der Nuklearmedizin findet man derzeit in der Anlage A 3 Nr. 1.5 zu ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 7784
Dem nach § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bestellten Strahlenschutzbeauftragten obliegen Pflichten gemäß §§ 71, 72 StrlSchG und § 43 StrlSchV.Es ist jedoch zu beachten, dass der Strahlenschutzverantwortliche auch im Falle der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten für die Einhaltung der Pflichten, die ihm (dem Strahlenschutzverantwortlichen) durch die Rechtsvorschriften im Strahlenschutz ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 13404
Wer unter seiner Aufsicht stehende Personen in fremden kerntechnischen Anlagen (z. B. in Kernkraftwerken) beschäftigt, bedarf der Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG. (Es wird unterstellt, dass die Beschäftigung zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann.)Eine solche Genehmigung erteilt in NRW die jeweils zuständige Bezirksregierung (das Dezernat 55). Anträge kön ...
Stand: 24.07.2019
Dialog: 3021
Die Inhalte der Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten für den Bereich der Anwendung von Röntgenstrahlung finden Sie derzeit unter Nr. 4.6 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Durch das Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts (seit dem 31.12.2018) befinden sich die zahlreichen Fachkun ...
Stand: 24.07.2019
Dialog: 1852
Sofern sich das "betriebsbereit machen" nur darauf beschränkt, die Röntgeneinrichtung an den OP-Tisch zu stellen und mit dem Stecker an die Steckdose anzuschließen, ist keine Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs erforderlich.Führt das OP – Personal jedoch die erforderlichen Untersuchungen technisch durch (Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, Lagern des Patie ...
Stand: 24.07.2019
Dialog: 1641
Zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz dient in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). In Nordrhein-Westfalen sind für den humanmedizinischen Bereich die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe) die zuständigen Stellen. In den übrigen Ländern liegt die Zuständigkeit teilweise auch bei anderen Institu ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 714
Die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz wird in Nordrhein-Westfalen vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA), Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum, Tele.: 0211 3101 2226, ausgestellt.Die Fachkunde muss gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde“ (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.06.2004, www.verwaltungsvorschrif ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42705