KomNet-Wissensdatenbank
An wen muss ich mich wenden, um die Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz zu erhalten?
KomNet Dialog 17884
Stand: 26.07.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz
Frage:
An wen muss ich mich wenden, um die Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz zu erhalten?
Antwort:
Die Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erhalten Sie bei der im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle.
Im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Heilberufskammer (Nordrhein und Westfalen-Lippe) zuständig:
Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Zahnärztekammer Nordrhein, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Tierärztekammer Nordrhein und Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für den technischen Bereich und den Bereich der Medizintechnik ist das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA) zuständig.