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An wen muss ich mich wenden, um die Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz zu erhalten?

KomNet Dialog 17884

Stand: 26.07.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz

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Frage:

An wen muss ich mich wenden, um die Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz zu erhalten?

Antwort:

Die Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz erhalten Sie bei der im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle.


Im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Heilberufskammer (Nordrhein und Westfalen-Lippe) zuständig:

Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Zahnärztekammer Nordrhein, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Tierärztekammer Nordrhein und Tierärztekammer Westfalen-Lippe


Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für den technischen Bereich und den Bereich der Medizintechnik ist das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA) zuständig.