Ergebnisse 81 bis 95 von 95 Treffern
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Die Personenaufnahmemittel, die in der AWZ der BRD eingesetzt werden sollen, müssen nicht international zertifiziert sein. Es sind einige Details zu beachten. Zur Zeit kann es noch Unterschiede bei der Beaufsichtigung von Offshoreanlagen durch die Bundesländer geben. KomNet-Hamburg hat einen Experten beteiligt, der sich im wesentlichen für die Offshoreanlagen geäußert hat, die im Zuständigkeitsber ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut w ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Not-Halt und Not-Aus haben unterschiedliche Definitionen, siehe hierzu Anhang E der EN 60204-1:2006. NOT-HALT (Stillsetzen im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten, der (die) gefahrbringend wurde. NOT-AUS (Ausschalten im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer ganzen o ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen Leitfade ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Sofern das kraftbetätigte Tor zusammen mit einer Fangvorrichtung nach den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - am Markt bereitgestellt wird, handelt es sich um eine vollständige Maschine im Sinne der 9. ProdSV. Die Maschine muss eine entsprechende Kennzeichnung im Sinn der 9. ProdSV aufweisen. Unter der Vorraussetzung, dass die Fangvorrichtung in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV f ...
Stand: 01.04.2013
Dialog: 18229
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Zunächst muss geprüft werden, ob die verfahrenstechnische Anlage unter den Anwendungsbereich der 9. ProdSGV (Maschinenverordnung) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt. Hiervon gehen wir bei der weiteren Beantwortung der Frage aus. Den Begriff der "verfahrenstechnischen Anlage" kennen diese Vorschriften übrigens nicht. Ob eine verfahrenstechnische Anlage als "Gesamtheit von Ma ...
Stand: 20.09.2012
Dialog: 17063
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regalentsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird.Wir ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Sofern der Klimaschrank eine komplette Einheit darstellt (inkl. Klimagerät, Ventilatioren usw.), kann von einer Gesamtheit einer Maschine im Sinne von Art. 2 a) 2.ter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgegangen werden. Der Klimaschrank würde somit unter die Maschinenrichtlinie fallen. Anders wäre es, wenn es sich um einen Klimaraum (einen Raum in einem Gebäude) handeln würde. Dan ...
Stand: 05.10.2011
Dialog: 14646
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen". Der Hersteller hat eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Für Maschinen muss der Hersteller die Risikobeurteilung dokumentieren; diese ist dann Bestandteil der technischen Unterlagen. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Do ...
Stand: 27.06.2011
Dialog: 13971
Die beispielhaft genannten Schweißgeräte beinhalten zum Materialvorschub (MAG) bzw. Gassteuerung (WIG) und für die Kühlsysteme (Ventilator) nicht nur ausschließlich durch die menschliche Muskelkraft angetriebene Teile, so dass es sich um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG handelt. Ein reiner Schweißtrafo ohne Kühlsystem, z.B. Kleinschweißgerät zum Schweißen mit Stabelektroden ...
Stand: 17.05.2011
Dialog: 13707
In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung, was ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051