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Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?
KomNet Dialog 13971
Stand: 27.06.2011
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?
Antwort:
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen". Der Hersteller hat eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Für Maschinen muss der Hersteller die Risikobeurteilung dokumentieren; diese ist dann Bestandteil der technischen Unterlagen.
Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden, um sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Risikobeurteilung gehört dagegen nicht zum Lieferumfang des Maschinenherstellers. Eine Lieferung der Risikobeurteilung kann allerdings auf privatrechtlicher Basis vereinbart werden.
Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden, um sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Risikobeurteilung gehört dagegen nicht zum Lieferumfang des Maschinenherstellers. Eine Lieferung der Risikobeurteilung kann allerdings auf privatrechtlicher Basis vereinbart werden.