Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?

KomNet Dialog 13971

Stand: 27.06.2011

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

Favorit

Frage:

Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?

Antwort:

Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen". Der Hersteller hat eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Für Maschinen muss der Hersteller die Risikobeurteilung dokumentieren; diese ist dann Bestandteil der technischen Unterlagen.

Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden, um sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Risikobeurteilung gehört dagegen nicht zum Lieferumfang des Maschinenherstellers. Eine Lieferung der Risikobeurteilung kann allerdings auf privatrechtlicher Basis vereinbart werden.