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Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?
KomNet Dialog 13971
Stand: 27.06.2011
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Ist der Hersteller einer Maschine bzw. sein Bevollmächtigter verpflichtet, die nach Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung dem Kunden zum Verbleib auszuhändigen?
Antwort:
Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden, um sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Risikobeurteilung gehört dagegen nicht zum Lieferumfang des Maschinenherstellers. Eine Lieferung der Risikobeurteilung kann allerdings auf privatrechtlicher Basis vereinbart werden.