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Fällt ein Klimaschrank unter den Anwedungsberreich der Maschinenrichtlinie?
KomNet Dialog 14646
Stand: 05.10.2011
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Frage:
In unserem Labor soll ein Klimaschrank, besser gesagt eine Anlage zum Altern von unterschiedlichen Materialien angeschafft werden. Der Klimaschrank kann ein feuchtes Klima und auch die Sonneneinstrahlung simulieren. Für den Luftwechsel innerhalb des Klimaschrankes sind Ventilatoren im Klimaschrank installiert. Die Frage die sich nun stellt, fällt diese Anlage unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Antwort:
Sofern der Klimaschrank eine komplette Einheit darstellt (inkl. Klimagerät, Ventilatioren usw.), kann von einer Gesamtheit einer Maschine im Sinne von Art. 2 a) 2.ter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgegangen werden. Der Klimaschrank würde somit unter die Maschinenrichtlinie fallen.
Anders wäre es, wenn es sich um einen Klimaraum (einen Raum in einem Gebäude) handeln würde. Dann wären ggf. die einzelnen Komponenten wie Ventilatoren, Klimaaggregate etc. für sich zu betrachten.