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Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges seinHinweis: Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.Hinweis:Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
" konkretisiert. Nach der ASR A1.3 (Kap. 6) müssen die Flucht- und Rettungspläne u. a. graphische Darstellungen enthalten über- den Gebäudegrundriss oder Teile davon- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen- die Lage der Brandschutzeinrichtungen- die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters (...)Daraus lässt sich folgern, dass eine Sammelstelle ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke in ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
gearbeitet wird, findet die TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung. Unter dem Punkt 6.2.2 ist folgendes nachzulesen:"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren Rettungswege und Ausgänge in ausreichender Zahl vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
: andere spezifischen Regelungen zu Rettungswegen ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen des Baurechts.. So wird in der Bauordnung NRW – BauO NW) unter § 33 Erster und zweiter Fluchtweg ausgeführt:"(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der Anwendung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert"3.9 Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.verwendet.In der ASR A2.3 unter Abschnitt 4 (2) läßt sich nachlesen, dass"Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
(siehe auch ASR A2.3). Längere Fluchtwege sind zulässig, wenn die Bedingungen für Rettungswege der Muster-Industriebau-Richtlinie (MInd-BauRL) Abschnitt 5.6.5 erfüllt sind. 2. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind erforderlichenfalls kürzere Fluchtweglängen zu veranschlagen. Insbesondere in Lagern, die gemäß Abschnitt 5.2 Absatz 11 als explosionsgefährdete Bereiche gekennzeichnet ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Grundsätzliche Vorgaben an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 4 der ArbStättV und unter der Nummer 2.3 des Anhangs wird u. a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
werden nun in Abhängigkeit von der Personenzahl und der Nutzung aufeinander abgestimmte Vorgaben für die Bemessung der Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie von Türen, Toren und Durchgängen in deren Verlauf getroffen. Die bisherigen Vorgaben wurden im Bereich eines Einzugsgebietes zwischen 20 und 200 Personen durch zusätzliche Werte ergänzt; im Bereich zwischen 200 und 400 Personen können nun Zwischenwerte gebildet ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656