Ergebnisse 1 bis 17 von 17 Treffern
Verlassen der Arbeitsstätte auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erhöhen, können optische Sicherheitsleitsysteme zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung als Orientierungshilfe eingesetzt werden.Optische Sicherheitsleitsysteme führen insbesondere zu einer Verbesserung:1. der Wahrnehmung des Verlaufes und Begrenzung ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 8 finden sich die Anforderungen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.Unter Abschnitt"8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Absatz 2 ist nachzulesen:Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein. Hinweis: Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
sollen die Fluchtwegkennzeichnungen an gut sichtbaren Stellen und innerhalb der Erkennungsweite angebracht werden. Sie sind so über die Arbeitsstätte zu verteilen, dass eine leichte, zuverlässige Orientierung von möglichst jedem Punkt der Arbeitsstätte aus gegeben ist. Des weiteren sollen die Fluchtwegkennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen von Flucht- und Rettungswegen angebracht sein und den Richtungsverlauf ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben (Nummer 3.4 (7) des Anhangs zur ArbStättV).Hinweise zur Absicherung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mittels einer Sicherheitsbeleuchtung bietet die Technische Regel für Arbei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
. Wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch diese Art der Kennzeichnung nicht gewährleistet ist, sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 8.4 oder 9 zu ergreifen." 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit, ASR 2.3"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2 ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Im Anhang 1 unter der Nummer 4 finden sich die Zeichen E001 "Rettungsweg ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:"(...)(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert. Die erforderli ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608