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Ersetzt die Prüfung eines Kaffeeautomats gemäß VDE 701/702, die nach der Reparatur beim Hersteller durchgeführt wurde, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3?

Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ken ...

Stand: 15.01.2021

Dialog: 18903

Kann aus der aktuellen TRBS 1201 die Möglichkeit abgeleitet werden, wiederkehrende Prüfungen durch eine ständige Überwachung zu ersetzen?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw. dur ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43458

Ist es möglich, die Dokumentation für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten mittels einer Liste durchzuführen?

Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 43182

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Muss nach Veränderungen an einem Palettenregal eine Prüfung oder Abnahme durch den Hersteller erfolgen?

Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...

Stand: 11.08.2023

Dialog: 43633

Müssen Prüfprotokolle "(hand-)schriftlich auf Papier" vorliegen oder ist eine elektronische Version (Word-, PDF-Datei) möglich?

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...

Stand: 23.05.2023

Dialog: 28387

Was bedeutet die Aussage "Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen..." aus § 14 Betriebssicherheitsverordnung?

In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...

Stand: 16.04.2025

Dialog: 43087

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

weiterhin sicher verwendet werden kann, zu bewerten."Unter der Nummer 8.3 finden sich folgende Informationen zur Dokumentation:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elek ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

Ist für unserern LKW-Ladekran ein Krankontrollbuch zu führen?

dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten Krane als1. ortsveränderlich, wenn sie an wechselnden Standorten eingesetzt werden können,"In § 30 Pflichten des Kranführers ist in Absatz 3 noch folgendes nachzulesen:"Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Kranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen. Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 42894

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Muss zusätzlich zu den verfügbaren Prüfplaketten eine Grundplakette verwendet werden, die angibt nach welcher gesetzlichen Bestimmung geprüft wurde?

werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43171

Welche Anforderungen gelten für Prüfungen an Einrichtungen zum Heben von Lasten, die in Maschinenanlagen integriert sind und ausschließlich deren Beschickung dienen?

Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52  "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...

Stand: 05.01.2021

Dialog: 27799

Gibt es vorgeschriebene Prüfungen für Chlorgasmasken? Wenn ja, wer darf prüfen und in welchen Abständen muss geprüft werden?

Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 18456

Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

In der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" ist unter der Nummer 8.3.1 folgendes zu Prüfungen nach Nummer 4.2 nachzulesen:"(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 43272

Sind wir verpflichtet, jedes Hebeband/Seil in eine Art Kataster aufzunehmen, um die Prüfung zu dokumentieren?

elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur enthalten. Die Art der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Aufzeichnungen in elektronischer Form sind gemäß§ 14 Abs. 7 BetrSichV zulässig. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung durch eine Prüfaufzeichnung kann gemäß Nummer 8.3 der TRBS 1201 zusätzlich zu der Prüfaufzeichnung noch ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 43994