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an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) wird unter § 5 Absatz 2 folgendes gefordert:"Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufg ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.(4) Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen. Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich die Tätigkeiten der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die Arbeits ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen entfällt z. B. bei körperlicher Behinderung oder psychischen Krankheiten. Unterläuft dem Ersthelfer ein Fehler, obwohl er im Rahmen seines Wissens und Könnens gehandelt hat, so kann er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits kann die unterlassene Hilfeleistung – auch aus Angst vor falschem Handeln – strafrechtlich verfolgt werden. Nähere ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Informationen zur Unterweisung und Ausbildung von Brandschutzhelfern enthält die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Die Entsorgungsfahrzeuge ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
" und unter Punkt 1.2 in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung".Fazit:Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
ihre baufachliche Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier erworben haben.Ein Master in Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt die Anforderungen an die baufachlichen Kenntnisse, unserer Einschätzung nach, nicht und somit wäre es nicht möglich als SIGeKo zu arbeiten.Um als SiGeKo tätig zu werden, wäre beispielsweise ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Nein, die Mitarbeiter/innen müssen nicht für ihre Tätigkeit im Homeoffice als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden.In § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Besch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderungen.Nähe ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954