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Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Hierbei ist z. B. auch zu ermitteln, ob bzw. in welchem Umfang Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, z. B. an sanitären Einrichtungen, ausgeführt werden und ob. ggf sich daraus Anforderungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ableiten lassen. Hinweise: Auf die Arbeitsmedizinische Regeln - AMR - hier speziell die AMR 6.5 "Impfungen ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Laut Liste der Vergiftungszentrale ist die Birkenfeige (ficus benjamin) für den Menschen nicht giftig. Für Vögel und andere Kleintiere allerdings kann der Verzehr gefährlich sein.Für den Menschen bedeutsam ist eine Kreuzreaktion bei einer bestehenden Latexallergie. Die Pflanze dampft Eiweiße in die Raumluft aus, die eine allergische Reaktion auslösen können. Auch Schimmelpilzbefall der Blumenerde ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 2875
annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Hinweis:Auf den § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Merkblatt der DGUV "Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten (FBEH-001)" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.10.2024
Dialog: 6900
werden. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit durch die betroffenen Beschäftigten nur ausüben lassen, wenn sie zuvor an der Pflichtvorsorge teilgenommen haben (§ 4 Absatz 2 ArbMedVV). Sofern die betroffenen Beschäftigten Atemschutzgeräte der Gruppen 2 oder 3 tragen müssen, soll die Pflichtvorsorge hierfür (Anhang Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 ArbMedVV) mit jener wegen Asbest kombiniert werden. (4) Nach Beendigung der Tätigkeit ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird!Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis ...
Stand: 13.10.2023
Dialog: 24484
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.Arbeitsm ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 Gefahrstoffverordnun ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
(ArbSchG). Wegen des toxischen Potenzials von PCB ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung anzuraten, Beschäftige mit einer Exposition gegenüber PCB im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten und ggf. zu untersuchen. Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge enthält Anhang 4. Es sollten entsprechende betriebliche Vereinbarungen getroffen und ggf ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
, bei welchen Beschäftigten bestimmte gefährdende Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV vorliegen, die eine Angebotsvorsorge erforderlich machen und dann diesen Beschäftigten ein persönliches Angebot in schriftlicher Form macht (auch auf elektronischem Wege möglich). Eine allgemeine Rundmail an die Belegschaft oder an Teile der Belegschaft mit allgemeinen Hinweisen zur Angebotsvorsorge erfüllt ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
von Windeln im Hausmüll und damit möglicher Kontakt mit Ausscheidungen wie Stuhl und Urin, Entsorgung gebrauchter Spritzen), so ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind daher Impfungen gegen Hepatitis A/B anzubieten. Der Tetanusimpfschutz muss wegen der erhöhten ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Arbeitsplatz nicht bekommt oder ihn aufgeben muss.Es handelt sich daher möglicherweise um eine weitgehend identische Untersuchung, aber mit völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen. Wegen der möglichen Konsequenzen ist es daher wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird.Eignungsuntersuchungen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Ange-botsvorsorge anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 5.1 zeigt einen Weg der Angebotsunterbreitung auf. Nach § 5 Absatz 2 ArbMedVV hat der Arbeitgeber zudem unverzüglich die Vorsorge anzubieten, wenn eine Gesundheitsstörung auftritt, bei der die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs mit der Tätigkeit besteht. Dies gilt auch für Beschäftigte ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740