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Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Für den Bau und die Ausstattung von Kindergärten gibt es diverse Regelungen und Vorschriften (Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Regelwerk der Unfallversicherungsträger UVVen). Besonders relevant sind z.B.: - UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V S2 - Regel Kindertageseinrichtungen BG/GUV-SR S2 - Information Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen GUV-SI 8066 - Information Sicherheit ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 13181
es, Doppelregelungen im staatlichen und im UVT-Recht zu vermeiden. Aufgrund des weiten Geltungsbereiches der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden zudem die in Bezug genommenen Inhalte des staatlichen Arbeitsschutzrechtes nicht nur im Hinblick auf die Beschäftigten, sondern vielmehr – über den „Umweg" der UVV – auf alle übrigen Versicherten (§ 2 Nummer 2 ff. SGB VII) ausgedehnt. Damit ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglich ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, gilt die Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV . Die Lastenhandhabungsverordnung fordert vom Arbeitgeber folgende Maßnahmen (§ 2):"(1) Der Arbeitgeber hat unter Z ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
Ketten, die im Kühlraum an einem geeigneten Platz angebracht sind, erreicht werden. Zudem muss eine Sichtverbindung zum vorgelagerten Raum gewährleistet werden, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt wird und im vorgelagerten Raum nicht mehr als eine normale Fremdgefährdung vorhanden ist.Weiter sind die maximal zulässigen Fluchtweglängen gemäß Abschnitt 5 der ASR A 2.3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
nationaler Grenzwerte. Staaten außerhalb der EU legen in ihren nationalen Vorschriften die auf ihrem Hoheitsgebiet geltenden Arbeitsschutzvorschriften fest. Ein Arbeitgeber muss sich daher mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut machen. Allerdings gelten die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch bei einem vorübergehenden ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
auf die Anforderungen an die Umwehrungen siehe Punkt 5.1 der ASR A2.1.Beträgt der Abstand vom Fluchtweg zur Absturzkante mehr als 2,0 m, sind auch andere Schutzmaßnahmen möglich, z. B. Ketten oder Seile und gut sichtbare Kennzeichnung (ASR A 2.1, Punkt 5.4).Die zu treffenden Maßnahmen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der v. g. Ausführungen zu ermitteln und festzulegen. ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Die Aufgabe von Lüftungs- und Klimaanlagen besteht vorrangig darin, belastete oder verbrauchte Luft aus dem Raum abzuführen und durch frische Außenluft zu ersetzen.Wird die Außenluft nur erwärmt, spricht man von Lüftungsanlagen. Kann diese zusätzlich gekühlt und be- oder entfeuchtet werden, spricht man von Klimaanlagen. Lüftungs- und Klimaanlagen werden unter dem Begriff der raumlufttechnischen An ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sicherste ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278