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Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 42511
Ein Unfallbericht muss erstellt werden, wenn sich beim Beladen, beim Befüllen, bei der Beförderung oder beim Entladen gefährlicher Güter auf dem Gebiet einer Vertragspartei ein schwerer Unfall oder Zwischenfall ereignet. Dann hat der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde der betreffenden Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Ereignis ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
5.4.1.1.1 Buschstabe h) gilt folgendes:"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:...den Namen und die Anschrift des Empfängers (der Empfänger). Wenn gefährliche Güter für die Lieferung an mehrere Empfänger befördert werden, die am Anfang der Beförderung nicht festgestellt werden können, darf mit Zustimmung ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
nach den Transportvorschriften haben, müssen diese zwingend anwenden.Beispielhaft seien hier die in der GGVSEB aufgeführten Pflichten einzelner Personen genannt (u.a. Verlader, Absender, Beförderer, Empfänger, Befüller).Im ADR und der GGVSEB sind bedingt Freistellungsmöglichkeiten und Erleichterungen, im Zusammenhang mit dem Transport, aufgeführt.Nach § 5 GGVSEB hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2.die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,3.die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,4.vorhersehbare Betriebsstörungen ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
-Ausnahmeverordnung -GGAV-, nach der unter bestimmten Umständen in Deutschland, gefährliche Güter ohne Beförderungspapier befördert werden dürfen oder im Beförderungspapier auf die Angaben Empfänger und Gesamtmenge der gefährlichen Güter verzichtet werden darf, möchten wir hinweisen. ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;4.Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;5.individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;6.spezielle Gefahren für besonders ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus der GUV R 157 GUV-Regel Fahrzeuginstandhaltung. Das Gerüst muß so lang sein, daß i.d.R. ein Weiterbewegen des LKW nicht erforderlich ist. Ggf. kann das Gerüst fahrbar ausgeführt werden. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-157.pdf 4.9 Hoch gelegene Arbeitsplätze 4.9.1 Bei Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen müssen Einrichtungen ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu beheben." Bei dem Lehrgang für verantwortliche Personen handelt es sich um eine Schulung zur Mitarbeiterqualifizierung. Die jährliche Unterweisung zum Thema Ladungssicherung ergibt sich aus dem § 12 ArbSchG in Verbindung ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349