Ergebnisse 1 bis 20 von 22 Treffern
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die speziellen an Lackierräume zu stellenden technischen und baulichen Anforderungen ergeben sich u.a. aus der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Besc ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen d ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können.Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
Fluchtwegbreite innerhalb von 3 s oder bei vertikal bewegten Toren eine lichte Durchgangshöhe von 2 m innerhalb von 3 s freigegeben wird.Das sichere Öffnen im Notfall ist z. B. gewährleistet, wenn Tore sich bei Annäherung automatisch öffnen oder manuell aufgedrückt werden können (Break-Out-Funktion).Das schnelle und sichere Öffnen muss jederzeit gewährleistet sein und erhalten bleiben (Einfehlersicherheit ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
werden, müssen sie durch weitere Maßnahmen zur dauerhaften ständigen Freihaltung gesichert werden, z. B. durch Anbringung von Abstandsbügeln für Fahrzeuge oder mittels dauerhafter Markierung der freizuhaltenden Bodenflächen.[...](8) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
sein. Diese abweichenden Maßnahmen und Gestaltungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Für bestimme Arbeitsstätten ist es aufgrund besonderer betrieblicher Umstände möglich, abweichende Maßnahmen und Gestaltungen bezüglich verschließbarer Türen im Verlauf von Fluchtwegen zu treffen. Diese müssen eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
unter Abschnitt 2 ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Das Erfordernis nach barrierefreier Gestaltung von Arbeitsstätten im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ergibt sich immer dann, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. Die Auswirkung der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
der Gefährdungsbeurteilung festgestellt werde, dass der Zutritt von außen (z. B. zu Hilfe- oder Rettungszwecken) erforderlich ist, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen.Eventuell werden an die Türen in anderen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht) weitergehende Anforderungen gestellt. Hierzu empfiehlt sich die Klärung mit der entsprechenden Behörde (z. B. Bauordnungsamt und/oder Feuerwehr). ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
Wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass das Verbot von Schlüsselkästen neben Notausgangstüren auch für Notausstiege gilt.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der "Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
, auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Vom Arbeitsstättenrecht her, ergibt sich die Erfordernis eines Nebenfluchtweges aus der Gefährdungsbeurteilung, unter besonderer Berücksichtigung der bei dem jeweiligen Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse, wie zum Beispiel einer erhöhten Brandgefahr. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sind die im jeweiligen Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse zu berücksichtigen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge werden im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 2.3 genannt.Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem Ste ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
von dieser ASR abweichende Maßnahmen und Gestaltungen verschließbarer Türen im Verlauf von Fluchtwegen bzw. verschließbare Notausstiege erforderlich sein. Diese abweichenden Maßnahmen und Gestaltungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Hinweis: Hierfür können branchen- und themenspezifische Hilfen herangezogen werden (siehe Abschnitt Literaturhinweise ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Können Notausgänge und Notausstiege von außen verstellt werden, müssen sie durch weitere Maßnahmen zur dauerhaften ständigen Freihaltung gesichert werden, z.B. durch Anbringung von Abstandsbügeln für Fahrzeuge oder mittels dauerhafter Markierung der freizuhaltenden Bodenfläche.[…](8) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich in Freien bzw ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
“ zu kennzeichnen."Der Fluchtweg beginnt in dem Einzelbüro. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der v. g. Vorschriften, die Fluchtwege einschließlich der Türen im Verlauf der Fluchtwege und Notausgänge eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin unterstützen lassen. ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
unzulässig. Kann nach Betriebsende gewährleistet werden, dass sich keine Arbeitnehmer mehr im Gebäude befinden, so kann der Riegel als "zusätzlicher Einbruchschutz" genutzt werden. Bei Betriebsbeginn muss dieser jedoch wieder entriegelt werden. ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725