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In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebeva ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen d ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 28666
Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges, der d ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wurde im März 2022 umfassend geändert. Die aktuell gültige Version - sowie die weiteren Technischen und Arbeitsmedizinischen Regeln - werden auf der Seite der BAuA angeboten.Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Türen im Verl ...
Stand: 28.03.2023
Dialog: 43755
Wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass das Verbot von Schlüsselkästen neben Notausgangstüren auch für Notausstiege gilt.Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der "Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebä ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 43747
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zu den Hauptfluchtwegen Folgendes ausgeführt:"(1) Hauptfluchtwege müssen in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen eingerichtet werden. Hauptfluchtwege sollen üb ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen an Automatisch ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
Nein, es ist nicht ausreichend, an einem Notausstiegfenster nur eine Klappleiter vorzuhalten.Anforderungen an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unt ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 43722
Zu der Fragestellung ist im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 Absatz 2 folgende Regelung getroffen:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von N ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
Ja.Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 2.3 ist folgendes nachzulesen:"(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in ...
Stand: 19.04.2022
Dialog: 42782
Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A1.7 "Türen und Tore" lässt sich unter dem Abschnitt 10.1 Absatz 3 Folgendes nachlesen:"Der Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand s ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 43655
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder (z. B. für die Besucher, Kunden, Patienten) und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Fol ...
Stand: 27.07.2021
Dialog: 3302
In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplät ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 42717
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8. "Verkehrswege", Punkt 4.6.2 Abs. 3 (2. Absatz) einschlägig. Dort steht:"Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberste ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 27572
Lichtmaße sind im Arbeitsstättenrecht nicht definiert. Diese Bezeichnung kommt aus dem Baurecht. Danach ist ein lichtes Maß das Maß der nutzbaren inneren Abstände zwischen den Begrenzungen einer Öffnung oder eines Raumes.Auf den Notausstieg bezogen sind also damit die tatsächlichen Öffnungsflächen gemeint, bei einer Tür steht die lichte Breite für die freie Durchgangsbreite usw. ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 29446
Die Gestaltung von Steiggängen wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen werden müs ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 24774
Im Gegensatz zu Notausgängen, die sich im Verlauf eines ersten Fluchtweges befinden und deren Türen sich nach außen öffnen lassen müssen, gibt es für Notausstiege keine vorgeschriebene Öffnungsrichtung. Es ist anzumerken, dass ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines zweiten Fluchtweges zur Flucht aus einem Raum oder einem Gebäude ist. Notausstiege müssen sich leicht und ohne beson ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 16044
Nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weite ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 16513
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Ziffer 6 Abs. 4 "Ausführung" folgende Regelung getroffen:Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Dies ist gewährleistet, wenn sie mit besonderen mechanischen Entriegelungseinrichtungen, die mittels Betätigungselementen, wie z ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 14328