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Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste a ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmem ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) definiert Maschinen als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbaren menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eins bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Der Rückhub dieser Kniehebe ...
Stand: 25.11.2013
Dialog: 19844
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Ein Lüfter unterliegt auf jeden Fall der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (im weiteren MRL) Zwei Situationen sind möglich: a) Der Lüfter wird alleine oder an einem Lüftungsrohr/-kanal betrieben. => Einzelmaschine im Sinne der MRL b) Der Lüfter wurde gebaut, um an einer Maschine oder Anlage betrieben zu werden, z. B. als Hilfsaggregat oder zum verbesserten Wärmeaustausch. => Unvollständige Maschine ...
Stand: 23.09.2013
Dialog: 19425
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann. Begründung: Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen; "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebau ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Not-Halt und Not-Aus haben unterschiedliche Definitionen, siehe hierzu Anhang E der EN 60204-1:2006. NOT-HALT (Stillsetzen im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten, der (die) gefahrbringend wurde. NOT-AUS (Ausschalten im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer ganzen o ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen Leitfade ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Entsprechend Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Maschine auch versichert, dass die Maschine den Bestimmungen anderer Richtlinien entspricht. Dies kann demnach auch auf die Bauproduktenrichtlinie zutreffen. Die Bauproduktenrichtlinie gilt aber nur zusätzlich zur Maschinenrichtlinie, wenn es sich um Maschinen handelt, die ...
Stand: 19.10.2012
Dialog: 17188
Zunächst muss geprüft werden, ob die verfahrenstechnische Anlage unter den Anwendungsbereich der 9. ProdSGV (Maschinenverordnung) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt. Hiervon gehen wir bei der weiteren Beantwortung der Frage aus. Den Begriff der "verfahrenstechnischen Anlage" kennen diese Vorschriften übrigens nicht. Ob eine verfahrenstechnische Anlage als "Gesamtheit von Ma ...
Stand: 20.09.2012
Dialog: 17063
Der Begriff der Maschine ist in der zur Umsetzung der Maschinenrichtlinien 2006/42/EG erlassenen Maschinenverordnung - 9. ProdSV www.gesetze-im-internet.de/gsgv_9/index.html u.a. unter § 2 Nr. 2 wie folgt definiert: "... ... 2 .Eine Maschine im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist auch: a. eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausg ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 13950
Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“. Demnach sind Produkte, die aufgrund ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13483
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regalentsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird.Wir ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Ein Hersteller von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/Maschinen/Maschinen.html ist verpflichtet in der Konformitätserklärung eine Person zu benennen, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Person muss in der EU ansässig sein. Kommt ein Hersteller dieser Verpflichtung nicht nach, darf die ...
Stand: 15.03.2012
Dialog: 15803
Sofern der Klimaschrank eine komplette Einheit darstellt (inkl. Klimagerät, Ventilatioren usw.), kann von einer Gesamtheit einer Maschine im Sinne von Art. 2 a) 2.ter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgegangen werden. Der Klimaschrank würde somit unter die Maschinenrichtlinie fallen. Anders wäre es, wenn es sich um einen Klimaraum (einen Raum in einem Gebäude) handeln würde. Dan ...
Stand: 05.10.2011
Dialog: 14646
Die beispielhaft genannten Schweißgeräte beinhalten zum Materialvorschub (MAG) bzw. Gassteuerung (WIG) und für die Kühlsysteme (Ventilator) nicht nur ausschließlich durch die menschliche Muskelkraft angetriebene Teile, so dass es sich um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG handelt. Ein reiner Schweißtrafo ohne Kühlsystem, z.B. Kleinschweißgerät zum Schweißen mit Stabelektroden ...
Stand: 17.05.2011
Dialog: 13707
Die benannten Stellen müssen Hersteller über Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Gültigkeit der Bescheinigung haben können (z.B. Änderungen des Standes der Technik, Überarbeitung harmonisierter Normen oder ihre Zurückziehung aus dem Amtsblatt der EU, Entscheidungen zuständiger Gremien), und Bescheinigungen zurückziehen, die nicht mehr gültig sind. Der Hersteller der betreffenden Masch ...
Stand: 17.11.2009
Dialog: 9296
Fällt das elektrische Gerät in den Geltungsbereich der Niederspannungs-Richtlinie, muss es den entsprechenden Anforderungen genügen. Dann trägt es auch die CE-Kennzeichnung. Es kann auch noch in den Geltungsbereich anderer Richtlinien fallen. Stand: Dezember 2007 ...
Stand: 16.07.2009
Dialog: 843
Unter Berücksichtigung, dass die Steuerungen einzeln in den Verkehr gebracht werden, ergibt sich die folgende Darstellung: Komplette speicherprogrammierbare Steuerungen werden nicht vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (9. GPSGV) und der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) erfasst, sofern sie einzeln in den Verkehr gebracht werden und sind demnach keine Maschinen im Sinne der v.g. V ...
Stand: 09.03.2009
Dialog: 6845