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Die Lenkzeit/Lenkdauer darf viereinhalb Stunden nicht überschreiten.Begründung:Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Fahrtunterbrechung]:(§ 1 Absatz 1 FPersV Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr)"Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann dur ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 19357
Eine Mitarbeiterversammlung, die der Arbeitgeber veranstaltet und bei der eine betriebliche Pflicht zur Teilnahme besteht, unterliegt den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Ist die Teilnahme freiwillig, d. h. werden die Beschäftigten nicht mit einer abhängigen Arbeit im wirtschaftlichen Sinn beschäftigt (siehe auch Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger, Verlag Recht und W ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 1867
Ja, diese findet auch für Vermessungsarbeiten Anwendung.In den Begriffsbestimmungen der ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" ist unter der Nummer 3.10 Straßenbaustelle folgendes nachzulesen:"Straßenbaustellen im Sinne dieser ASR sind Baustellen, auf denen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeiten auf, neb ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42930
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 15 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern, während die DGUV Vorschrift 16 den Unfallkassen entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV B11 oder GUV-V B 11 zu erkennen. Inhaltlich sind hier keine großen Unterschiede vorhanden. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42903
Hinweise für psychische Belastungen können folgende sein:hoher Krankenstand, hohe Fluktuationhohe Fehlerhäufigkeit bei Arbeits-/Produktionsergebnissenhäufige Unfälle bzw. Beinahe-Unfälle, Wegeunfälleunzufriedene Kundinnen und Kunden, BeschwerdenUnzufriedenheit der BeschäftigtenEs gibt bei psychischer Belastung keine rechtlichen Festlegungen oder Grenzwerte, wie bspw. beim Lärm. Einige Verfahren be ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42913
Der Begriff der psychischen Belastung ist in der DIN EN ISO 10075 Teil 1 definiert:„Psychische BelastungDie Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Psychische Belastung am Arbeitsplatz ergibt sich u.a. aus dem Arbeitsinhalt / der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen und der Arbeitsumgebung. Auch ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42908
Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen können zu Erschöpfung, Frustration oder Ärger führen. Langfristig erhöht sich das Risiko von Erkrankungen, wie beispielsweise Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauferkrankungen. Damit verbunden sind hohe Fehlzeiten, betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten und menschliches Leid.Wissenschaftliche Untersuchungen (BAuA, 2017 und die Reporte Nr. 31 und Nr. 32 der I ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42909
In der Broschüre "Gib dem Staub keine Chance - "10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung" der VBG/DGUV findet sich folgendes (Regel 9 - Arbeitskleidung sauber halten):"Eine Reinigung der Arbeitskleidung darf nur durch Waschen erfolgen. Das Ausschütteln oder das Abblasen mit Druckluft ist nicht zulässig. Der immer wieder vorgefundene Druckluftschlauch zum Abblasen ist schon deshalb verboten, weil der ...
Stand: 30.10.2019
Dialog: 2931
Nach Artikel 4 Buchstabe d der Verordnung (EG) 561/2006 sind Fahrtunterbrechungen jene Zeiträume, in denen der Fahrer keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausführen darf und die ausschließlich zur Erholung genutzt werden.Nach Artikel 3 der Richtlinie 2002/15/EG sind Bereitschaftszeiten andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an sei ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6767
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 zusammenh ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch u ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4 Buchstabe h). Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallvers ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 13475
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 18600
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres fällt. ...
Stand: 07.10.2019
Dialog: 17731
Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich- die werktägliche Arbeitszeit und- die Lage des WerktagesWerktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher Arbeit ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage müss ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 4729
Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschni ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung stehen die arbeitsplatzbezogenen Belastungsfaktoren im Vordergrund und nicht die Fähigkeiten oder die Eigenschaften der Beschäftigten zu deren Bewältigung. Daher sind in aller Regel Arbeitsplatzgruppen mit ähnlichen Tätigkeiten zu bilden, für die dann eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden sollte. In Ausnahmefällen kann es sein, dass ein ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 24460
Verstärken Sie die Mobbing-Prävention! Sie können beispielsweise eine interne Beschwerdestelle einrichten, Schulungen zu den Themen „Umgang mit Konflikten“ und „Gesprächsführung“ durchführen, eigene Beratungsangebote schaffen und fördern. Auch eine bessere Informationspolitik und eine vertrauensvolle, teamorientierte Kultur in Ihrem Unternehmen/Ihrer Verwaltung kann viel zur Verhinderung von Mobbi ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 8928
Wichtig ist: Mischen Sie sich ein und helfen Sie möglichst früh! Zeigen Sie Zivilcourage! Allein schon Gespräche im Kollegenkreis können Wirkung zeigen. Aber ergreifen Sie nicht vorschnell Partei, sondern hinterfragen Sie die Situation. Hilfreich können auch ein direktes Ansprechen des Mobbers und die offene Missbilligung von Mobbing-Handlungen sein. Je nach Einzelfall sollten der Betriebs-/Person ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 8929