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Wer ist für die Unterstützung bei Mobbing von Landesbediensteten zuständig?

KomNet Dialog 2322

Stand: 24.01.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Mobbing

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Frage:

Wer ist für die Unterstützung bei Mobbing von Landesbediensteten zuständig?.

Antwort:

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört es nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Der Arbeitgeber ist daher nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Mobbing in seinem Unternehmen zu unterbinden. Dabei wird nicht in Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft unterschieden.


Die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Arbeitsschutzgesetz überwachen in NRW die Arbeitsschutzdezernate bei den Bezirksregierungen.


Da es sich bei Mobbing um ein Thema handelt, bei dem in der Regel Expertenhilfe gefragt ist, wird persönliche Beratung und Hilfe bei Mobbing von den nachfolgend aufgeführten Institutionen angeboten, die Ihre Anfragen selbstverständlich vertraulich behandeln:

- MobbingLine NRW – das zentrale Mobbing-Telefon für das Land NRW Tel.: 0211 837 1911(*) montags bis donnerstags in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr

- Arbeitsschutz-Telefon NRW - 0211 855 3311, montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.


(* kostenlos für Teilnehmer mit einer Festnetzflatrate)