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Muss ich als Schwangere Sonntags arbeiten?

. Tut er dies dennoch, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 32 Mutterschutzgesetz (Abs.1 Nr.1 i.V.m. Abs.2) durch die zuständige Aufsichtsbehörde mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weisen wir hin. ...

Stand: 28.11.2019

Dialog: 42940

Dürfen Kurzpausen, die ich wegen meiner Schwangerschaftsdiabetes einlegen muss, zu Lasten meiner Mittagspause gehen?

von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Angelegenheit durch ein ärztliches Attest gem. § 16 Abs. 1 MuSchG regeln zu lassen. Der behandelnde Arzt kann, falls aus medizinischer Sicht erforderlich, unter anderem zusätzliche Pausenzeiten zum gesundheitlichen Schutz einer Schwangeren festlegen. Der Arbeitgeber ist an die ärztliche Weisung gebunden und eine Verdienstminderung darf ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 2515

Wie gehe ich als Schwangere mit einem Nebenjob um, wenn ich im Hauptjob bereits 40 Stunden arbeite?

Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...

Stand: 11.09.2018

Dialog: 21460

Darf eine schwangere Assistenzärztin 7 Tage hintereinander arbeiten?

aus? Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG muss der schwangeren Arbeitnehmerin ein Ersatzruhetag gewährt werden. Hier zwei Beispiele:Beginnt der 7-Tage-Rhythmus am Freitag, den 13.10, kann z. B. der 12.10. als Ersatzruhezeit für die Sonntagsarbeit am 15.10. angesehen werden. Der freie Tag wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht somit in der Woche (09.10 - 15.10) gewährt, in der auch tatsächlich Sonntagsarbeit ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 4831

Fällt eine Schwangere, die morgens etwa 1,25 Stunden als Zeitungszustellerin arbeitet, unter das Nachtarbeitsverbot?

Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...

Stand: 23.04.2021

Dialog: 20616

Was ist bei der Beschäftigung einer schwangeren Hebamme in einem Krankenhaus zu beachten?

Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage, ob Frühdienste verrichtet werden dürfen, findet sich im § 5 MuSchG, wonach eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ...

Stand: 21.09.2020

Dialog: 20141

Kann ein Arbeitgeber die Freistellung zum Stillen so gewähren, dass sie zu Beginn und Ende der täglichen Arbeit liegt?

auch möglich, die Stillpausen an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit zu legen. Erfahrungsgemäß gelten für das Stillen aber zeitliche Abstände von ca. 3 Stunden plus/minus einer Toleranz von ca. 1 Stunde. Der konkrete Abstand wird von dem individuellen Bedürfnis des Kindes bestimmt. Einzelheiten sollten in einem Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und der stillenden Frau festgelegt werden, um ...

Stand: 14.09.2019

Dialog: 42450

Darf eine Schwangere zu Rufbereitschaft in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr eingesetzt werden?

nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Zu Überstunden dürfen sie nicht herangezogen werden, wenn die Mehrarbeit folgende Grenzen übersteigt: - Frauen unter 18 Jahren: über 8 Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche - Frauen von mindestens 18 Jahren oder älter: über 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 ...

Stand: 08.06.2018

Dialog: 6416

Darf eine werdende Mutter eine Dienstreise antreten, die länger als acht Stunden dauert?

Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...

Stand: 03.02.2020

Dialog: 43032

Kann man eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot für Schwangere erhalten?

Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 20514

Müssen Arztbesuche während der Schwangerschaft nachgearbeitet werden?

Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 4471

Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im  § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392

Ist für eine schwangere Erzieherin in einem Kinderheim Sonntagsarbeit und Arbeit nach 20.00 Uhr erlaubt?

Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 1896