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daran, was der Jugendliche/die Jugendliche in dieser Zeit lernen soll. Dieses sogenannte Ausbildungsziel ist abhängig von der Art des FSJ und orientiert sich an der Zielsetzung und Aufgabe der Beschäftigungsstelle.Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Tätigkeiten den Jugendlichen/die Jugendliche weder physisch noch psychisch überfordern dürfen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG). Im Rahmen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
und bei Mängeln zum gesundheitlichen Schutz von Jugendlichen geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Besonders sorgfältig sind die Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen zu betrachten. Unterstützen können den Arbeitgeber bei dieser Aufgabe interne oder externe Experten. Dazu gehören Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten.Hinweis: Was unter einem Gefahrstoff ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen und So ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
und Jugendliche in welchem Alter dürfen und welche Regelungen für sie gelten. Auf die Handreichungen des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Thema "Praktikum" weisen wir hin. ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
Befundberichte der Praktikanten kontrollieren und die weitere Einsatzmöglichkeit bzw. ein vorübergehendes Praktikumsverbot attestieren. Schülerinnen und Schüler, die einen nachgewiesenen Immunschutz (Impfschutz) haben, können weiterhin die Einrichtung besuchen.Da das Schülerbetriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, ist es Ländersache, in welcher Schulform und ab welcher Stufe/Klasse ein Praktikum ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit gefährden oder ihre Leistungsfähigkeit übersteigen können: beispielsweise durch extreme Hitze, Kälte oder Nässe, durch schädigenden Lärm oder den Umgang mit Gefahrstoffen oder Sprengstoff.Im Zweifelsfall ist es nach § 27 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz Aufgabe der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde, nach einer Überprüfung des betreffenden Arbeitsplatzes ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
und –beschränkungen beachtet werden (§§ 22-25 JArbSchG). Hier sei v.a. auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit der Kinder/Jugendlichen hingewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG), welche im Rahmen des Praktikums nicht überschritten werden darf. Demnach sollte dieses vor Aufnahme eines Praktikums unter Einbezug des Alters und der persönlichen Leistungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen vorab geprüft ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht der B ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gel ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforde ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654