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Der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" findet Anwendung auf die Auswahl, die Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern. In dem Grundsatz sind die im Rahmen einer Kranführerausbildung zu vermittelnden Wissensgebiete und Fähigkeiten genannt.In dem DGUV Grundsatz 309-003 wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß für die Dauer ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
als 1,5 m beträgt,10. Stapelautomaten, Setzmaschinen und Abtraggeräte in der Baustoffindustrie,11. Absetzkipper,12. Patientenhebeeinrichtungen.Wenn es sich um einen Kran handelt, der unter die DGUV Vorschrift 52 fällt, dann sind auch die diesbezüglichen Regelungen zu beachten.In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährli ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
geeignete Personen im Unternehmen vorhanden sind, könnten diese die Unterweisung durchführen.Der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" enthält Maßstäbe für die Auswahl geeigneter Personen und Hinweise zu deren Ausbildung (Unterweisung), um sie zum sicheren Führen von Kranen zu befähigen. Nicht unterwiesene Personen dürfen Krane nicht führen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
. Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis (Kranführerschein) nach dem DGUV Grundsatz 309-003 haben.Der Arbeitgeber hat die Befähigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Grundsätzlich könnte er auch (eigenverantwortlich!) zu dem Ergebnis kommen, dass eine zusätzliche Ausbildung nicht mehr erforderlich ist. Bei der Erstellung ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Seminar mit der Bezeichnung „Ausbilder von Kranführern“ an, das über das Extranet unserer Homepage gebucht werden kann.Das Ziel dieses Seminars ist, dass die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen in der Lage sind, die innerbetriebliche Qualifizierung von Kranführerinnen und Kranführern gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ umzusetzen ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
der BGG 921 enthalten." (Hervorh. durch KomNet)*Hinweis:Der BGG 921 ist jetzt der DGUV Grundsatz 309-003.Fazit:Die Benutzer des von Ihnen beschriebenen Krans benötigen eine Unterweisung in Theorie, Praxis und Mängelerkennung mit Nachweis der Befähigung gegenüber dem Unternehmer. Ein Kranführerschein ist eine Möglichkeit des Nachweises. ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wurde.[...]"In Abschnitt 5.4 Bedienen von Kranen ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgt ist."Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44186
den Kranführer schriftlich beauftragen." Ähnliche Regelungen enthält § 35 "Fahrzeugführer" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Weitere relavante Vorschriften sind der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" und die DGUV Information 209-012 "Kranführer".Auch die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
sind, wenn die Qualifizierung gemäß Abschnitt 4 durchgeführt und mit einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wurde.[...]"In Abschnitt 5.4 Bedienen von Kranen ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
In der DGUV Information 211-005, ist unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" folgendes nachzulesen:"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht ...
Stand: 16.09.2019
Dialog: 42746
)."Weiterhin ist in der DGUV Information 211-005 unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" ausgeführt:"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" (*). Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.In den folgende Gesetzen und Verordnungen wird zwar die Pflicht zur Unterweisung genannt, aber keine Aufbewahrungsfristen für die dokumentierten ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
und Informationen zur Unterweisung genannt. Die Unterweisung ist durch den Arbeitgeber dann vorzunehmen, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der OStrV ergeben hat, dass eine Gefährdung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz vorliegt.Nach § 8 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der Klassen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
weisen wir hin.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6 „Unterweisung der Beschäftigten", und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie z. B. die ASR A2.2, ASR A2.3 und ASR A4.3, sind zu beachten.Dem Abschnitt 11 „Unterweisung und Übung zur Evakuierung" der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" ist Folgendes zu entnehmen:„(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915