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Wie setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen, wenn kein Betriebsrat gebildet ist?

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...

Stand: 04.03.2021

Dialog: 18262

Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

des Siebten Buches SozialgesetzbuchDie Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 ASiG und in der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" genannt . Danach gehört die Mitwirkung an den Arbeitsschutzausschusssitzungen zu den originären Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Ausschusssitzungen ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952

Welche Ausnahmen gibt es, um die Vorgabe der vier Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen zu unterschreiten?

Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...

Stand: 29.01.2018

Dialog: 4843

Welche rechtliche Bedeutung hat es, wenn keine Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen stattfinden?

Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln ...

Stand: 27.01.2016

Dialog: 4363

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsschutzausschuss auch durch mehrere Personen vertreten sein?

Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...

Stand: 12.03.2015

Dialog: 23323

Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072

Gibt es eine rechtliche Handhabe den Betriebsrat zur effektiven Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu bewegen?

Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...

Stand: 04.01.2021

Dialog: 28212

Muss ein Unternehmen, das das alternative Betreuungsmodell gewählt hat und mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, auch einen Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG bilden?

Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 24360

Gibt es eine Vorgabe dazu, ob eine ASA-Sitzung im Unternehmen (vor Ort) durchgeführt werden muss, oder kann sie auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden?

Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43153

Kann dem Betriebsrat vorgegeben werden, seine Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss zu begrenzen?

In den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes, LV 64, vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Herausgabedatum April 2019, werden Fragen zum Arbeitssicherheitsgesetz mit dem Ziel des ländereinheitlichen Vollzuges behandelt und beantwortet.Ihre Frage wird dort in der Antwort und dem Hinweis zur Frage 2.2.23 (S.30) beantwortet.„2.2.23 Frage zu § 11 ASiG – A ...

Stand: 20.06.2022

Dialog: 43677

Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...

Stand: 10.08.2022

Dialog: 17125

Wie ist der Arbeitsschutzausschuss zu besetzen, wenn der Betrieb sich für das Unternehmermodell entschieden hat?

und arbeitsmedizinische Betreuung die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Umgangssprachlich-Unternehmermodell) gewählt hat, ist er in diesem Fall auch in diesen Rollen zu sehen.Somit sind die weiteren Teilnehmer der Sicherheitsbeauftragte, ggfs ein zweiter nach neuer DGUV Vorschrift 1 und zwei Mitglieder des Betriebsrates.Im Unternehmermodell hat der Arbeitgeber ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42352

Dürfen bei der Erörterung von Unfällen im Arbeitsschutzausschuss die Namen der betroffenen Beschäftigten genannt werden?

Der gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu bildende Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.Die im Arbeitsschutzausschuss vertretenden betrieblichen Arbeitsschutzakteure werden auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften tätig:- Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - Sicherheitsfachkraft/Betriebsarzt gemäß ...

Stand: 16.04.2014

Dialog: 2910