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Nein, dies ist nicht ausreichend. Es sind praktische Übungen mit dem Feuerlöscher durchzuführen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716
In der FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der DGUV ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern sollen die Teilnehmenden mit einem realen Feuer, wie z. B. Hitze, Flammen sowie Flammenbewegungen, konfrontiert werden.Virtuelle Brandsimulationseinrichtung ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 43667
definiert. Unter Einsatzzeit ist die Zeit pro Jahr zu verstehen, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach § 6 des ASiG mindestens aufzuwenden hat.Sollen Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten übernehmen, ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Aufgabe des Arbeitgebers, ggf. im Rahmen ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
(bisher: BGI 847).Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich gefordert bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift der Länder (z.B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und unter Würdigung der Gesamtumstände festlegen, welche Qualifikation bzw. Fähigkeiten ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
für Arbeitsstätten ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände" wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt:"(...) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 22585
"Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. In der DGUV Information 205-23 "Brandschutzhelfer" (bisher BGI/GUV 5182) heißt es unter Nr. 1.2: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer" führt diesbzgl. aus:"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
über• ein angemessenes technisches Verständnis,• eine ausreichende Kommunikationsstärke und• über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.Diese Eigenschaften sind ggf. über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu erwerben.HinweisBesonders ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin, den Führungskräften, Beschäftigten ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 26751
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen den betrieblichen Verhältnissen angemessen sein. Bei den Festlegungen der Aufgaben ist der Einzelfall bezüglich Situation, betrieblicher Tätigkeit, Möglichkeiten ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796