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, wenn die vom Arbeitnehmer privat beschafften Arbeitsmittel unmittelbar für die Arbeit genutzt werden. Um haftungsrechtlich für eine klare Abgrenzung zu sorgen, empfiehlt es sich deshalb, die benötigten Arbeitsmittel bei der Telearbeit in einer Vereinbarung (Betriebs- oder Dienstvereinbarung) zu beschreiben und diese ggf. auch dem Beschäftigten bereitzustellen. Das bedeutet andererseits, dass eine privat genutzte ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ei ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
der wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wie die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG). ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
Arbeitsplatz im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes hinsichtlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.Üblicherweise wird in einer Betriebs ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
. B. eigene Wohnung) alleine oder mit Familienangehörigen (z. B. Lebenspartnern) im Auftrag von Gewerbetreibenden gewerbsmäßig durch. Gleichzeitig wird die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlassen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert.Hinweis ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
ArbStättV nur§ 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,§ 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind.Zusammengefasst sind für Telearbeitsplätze folgende Regelungen und Arbeitsschutzmaßnahmen ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem festgelegt sind und andererseits die benötigten Arbeitsmittel und ggf. Mobiliar vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.Welche geeigneten Arbeitsmittel und Büromöbel zur Verfügung zu stellen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die für den Arbeitgeber auch an Telearbeitsplätzen verpflichtend ist, sofern der Telearbeitsplatz vom Arbeitsplatz im Betrieb ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516