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, wenn die vom Arbeitnehmer privat beschafften Arbeitsmittel unmittelbar für die Arbeit genutzt werden. Um haftungsrechtlich für eine klare Abgrenzung zu sorgen, empfiehlt es sich deshalb, die benötigten Arbeitsmittel bei der Telearbeit in einer Vereinbarung (Betriebs- oder Dienstvereinbarung) zu beschreiben und diese ggf. auch dem Beschäftigten bereitzustellen. Das bedeutet andererseits, dass eine privat genutzte ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes hinsichtlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Ja, in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist hierzu unter 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) Folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem festgelegt sind und andererseits die benötigten Arbeitsmittel und ggf. Mobiliar vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.Welche geeigneten Arbeitsmittel und Büromöbel zur Verfügung zu stellen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die für den Arbeitgeber auch an Telearbeitsplätzen verpflichtend ist, sofern der Telearbeitsplatz vom Arbeitsplatz im Betrieb ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Arbeitsplatz im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist unabhängig vom Arbeitsplatz (Betrieb, Außendienst oder zu Hause) und betrifft alle Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (vergl. § 2 ArbZG). ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.Üblicherweise wird in einer Betriebs ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
unterstützen – zum Beispiel Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Datenschutzbeauftragte –, ein Zutrittsrecht zur fraglichen Wohnung eingeräumt wird, das dem zu betrieblichen Arbeitsplätzen vergleichbar ist."Der Arbeitgeber ist auch bei Telearbeitsplätze für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Eine Haftungsbeschränkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267