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Hierzu ist in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter dem Abschnitt 10 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 4747
". Die Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan finden sich in Abschnitt 10. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43674
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind (§ 10 ArbSchG).Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. […]"Abschnitt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" führt unter Absatz 2 aus:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.[...]"Bei einem Flucht- und Rettungsplan geht es nicht um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.Im Anhang 3 der ASR A1.3 finden Sie ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.Die ASR A2.3 schreibt unter Abschnitt 10 Absatz 2 vor, dass "Flucht und Rettungspläne […] aktuell ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
sein.(6) Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen auf den Anbringungsort – lagerichtig gestaltet werden."Hinweis:Auf die Informationen unter Abschnitt 10 der ASR A2.3 zum Flucht- und Rettungsplan möchten wir ebenso hinweisen wie auf Nummer 9.4.3 der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220