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Die häufig diskutierte Frage nach Art und Umfang der Einfriedung richtet sich immer nach dem Einzelfall. Die Grundforderung geht auf § 9 DGUV Vorschrift 1"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte Betriebsteile nicht betreten, wenn dadurch eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit entsteht."sowie auf die Verkehrssicherungspflicht zurück.Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
müssen, dass Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.Die Ausführung der Absturzsicherungsmaßnahme hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Örtlichkeiten ab.Bei Verkehrswegen zu Anlagen, die erfahrungsgemäß mehrmals in Jahr gewartet werden müssen wie Klimaanlagen, sind fest installierte Absturzsicherungsmaßnahmen wie Geländer und Umwehrungen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist." Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gerfahrenbereichen" konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor. Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Die ASR A2.1 ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik des Absturz ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV; diese enthalten beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele. Bei Einhaltung der ASR kann der Betreiber der Arbeitsstätte davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
anzubringen. Umwehrungen sind Geländer, feste Abschrankungen, Brüstungen oder ähnliche Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz (siehe auch Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen". Fazit: Zugänge und Austritte von Steigleitern müssen gegen Absturz gesichert sein. Die konkreten Maßnahmen sind generell im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
) folgendes nachzulesen:"Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."Auf Grundlage der ASR A1.6 kann im folgenden die ASR A2.1 herangezogen werden. Hierbei ist besonders der Punkt 7.1 (3) und (4) zu betrachten. "(3) Lichtkuppeln ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
(ArbStättV) unter Nummer 2.1 festgelegt. Danach müssen Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
an ortsfesten Zugängen zu maschinellen Anlagen eingesetzt und verfügen als Schutz gegen Ab- oder Hindurchstürzen über eine Fußleiste, die Knieleiste und den Handlauf. Die Fußleiste hat eine Höhe von mindestens 10 cm und ist 1 cm über der Laufebene angebracht. Die Knieleiste befindet sich mittig zwischen Fußleiste und Handlauf, wobei der Abstand zu beiden 50 cm nicht überschreiten sollte." Ob die Notwendigkeit ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348