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geeignete Fußbodenbeläge in Frage.Hinweise zur Rutschgefahr, zu den entsprechenden Präventionsmaßnahmen sowie zur Auswahl geeigneter Fußbodenbeläge gibt die ASR A1.5 "Fußböden" und das Merkblatt M 10 der Berufsgenossenschaft für Großhandel und Warenlogistik - BGHW.Zu Frage 1:Gemäß dem Anhang 2 der ASR A1.5 sind mindestens folgende "Rutschhemmklassen" einzuhalten:Eingangsbereiche innen (Bereiche ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend s ...
Stand: 22.09.2023
Dialog: 22168
in den Metallfasern eingewoben sind. Alternativ zum Austausch des Bodenbelages gibt es im Fachhandel auch `antistatische` Arbeitsplatzmatten, die auf dem vorhandenen Bodenbelag vor dem Bildschirmarbeitsplatz ausgelegt werden können. Die Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit (70%) ist in Büroräumen ebenfalls ein gutes Mittel zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung. ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 1843
mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die ASR A1.8 „Verkehrswege" wieder.Nach Abschnitt 3 „Begriffsbestimmungen“ der ASR A1.8 sind Verkehrswege für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. [...]Zu der von Ihren angesprochenen Schachtabdeckung gibt ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend s ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
Anforderungen zur Rutschhemmung von Fußböden sind in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführt.Im Anhang 1 der ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" werden Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums (Begehungsverfahren – Schiefe Ebene) beschrieben.Informationen und Messgeräte, sowie deren Vor- und Nachteile, werden i ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 11361
Fußböden von Schreinereien sollten hinsichtlich der Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe R11 eingeordnet werden. Soweit die Fußböden frei von rutschfördernden Stoffen sind, ist auch eine Einordnung nach Bewertungsgruppe R10 möglich.Begründung:Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort is ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
In der DGUV Information 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen" ist zu den Teppichböden in Kapitel 4.5 folgendes nachzulesen:"...Werden Teppichböden verwendet, so müssen diese für Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen geeignet sein. Bei der Verlegung der Teppichböden oder ähnlicher Bodenbeläge ist auf die Richtung der Gewebe und Schlingen zu achten. ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42353
Mit der Bewertungsgruppe R 9.In den Begriffsbestimmungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist u. a. nachzulesen:"3.3 Toilettenräume beinhalten mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie gegebenenfalls Urinal und Toilettenzelle. 3.5 Ein Vorraum ist ein vollständig abgetrennter Bereich in einem Toilettenraum, um z. B. das Überströmen von geruchsbelasteter Luft zu vermeiden und ggf. die ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44089
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
der Rutschgefahr (R-Gruppen):Nummer 12.13 - Laborräume (Gesundheitsdienst/Wohlfahrtspflege) - R 9,Nummer 21.3 - Laborräume (chemische/thermische Behandlung von Eisen/Metall) - R 11 .Welche R-Gruppe im Einzelfall erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und umsetzen.Auf die DGUV Information 213-086 "Biologische Laboratorien - Ausstattung und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
sie, bei der üblichen Anwendungskonzentration von etwa 1:1000, keinen positiven Einfluss. Stattdessen belasten sie unnötig das Abwasser." Weitere Informationen zum Thema "Reinigung" sind dem v.g. Merkblatt zu entnehmen. Eine Vorgabe, wie oft bzw. in welchen Abständen eine Arbeitsstätte allgemein zu reinigen ist, existiert allerdings nicht und liegt in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers. Hierbei sollte ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu r ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611