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Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
geeignete Fußbodenbeläge in Frage.Hinweise zur Rutschgefahr, zu den entsprechenden Präventionsmaßnahmen sowie zur Auswahl geeigneter Fußbodenbeläge gibt die ASR A1.5 "Fußböden" und das Merkblatt M 10 der Berufsgenossenschaft für Großhandel und Warenlogistik - BGHW.Zu Frage 1:Gemäß dem Anhang 2 der ASR A1.5 sind mindestens folgende "Rutschhemmklassen" einzuhalten:Eingangsbereiche innen (Bereiche ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden". In Anhang 2 ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".Für Fußböden von Stationsküchen wird in der ASR A1.5 unter Ziffer 9.7 des Anhangs 2 die Bewertungsgruppe R 10 gefordert. ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
sein. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1.2 Fußböden. Unter Nummer 12.14 des Anhangs 2 der ASR A1.5/1.2 wird für den Fußboden in einem Friseursalon die Bewertungsgruppe R 9 genannt. ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen. "Dem Anhang 2 "Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden" der ASR A1.5 "Fußböden" ist unter Nummer 0.6.1 Toilettenräume die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) R 9 zu entnehmen.Da der Vorraum ein Teil des Toilettenraumes ist, ist die Bewertungsgruppe R 9. ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44089
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.5 zudem festgelegt, dass die Oberflächen der Fußböden, Wände ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Anforderungen an Fußböden findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Unter Ziffer 1.5 Abs. 2 wird aufgeführt, dass Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen dürfen. Des Weiteren müssen sie gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.Konkretisiert werden die Anforderungender ArbStättV ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen.(2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245