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, unter der Nummer 1.2, zu den Abmessungen von Räumen, Luftraum folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
) die Rangier-, Arbeits- und Verkehrsflächen auf die eingesetzten Transportmittel abzustimmen. Die DGUV Information 208-006 (bisher: BGI 582) „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten“ stellt weitere Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Verkehrswege, zum sicheren Be- und Entladen oder Kuppeln und Rangieren der Fahrzeuge vor, konkrete Abmessungen für Rangier- und Arbeitsflächen ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und den Luftraum finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
Nein, dies ist nicht möglich.Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der Broschüre "Arbeitsstättenverordnung" des BMAS ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
der ArbStättV ist unter der Nummer 1.2 folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
, wenn beispielsweiseder Raum zwischen zwei Arbeitsflächen nicht nur als Bewegungsraum der dort unmittelbar Tätigen, sondern auch als Verkehrsweg für andere Personen dient,besondere Arbeitsbedingungen vorliegen, beispielsweise bei erhöhter Brand- und Explosionsgefahr,die Arbeitsflächen länger als 6 m sind,zwischen den Arbeitsflächen mehr als 4 Personen arbeiten odersich zwei Abzüge gegenüberstehen.Der Abstand ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume ausreichende lichte Höhe aufweisen müssen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort finden sich unter dem Punkt 6 ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs zur ArbStättV wird eine ausreichende Bewegungsfläche und günstige Arbeitsplatzanordnung gefordert. Die unbestimmten Rechtsbegriffe in der ArbStättV und in deren Anhang werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsräume bereitzustellen, eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.Weiterhin muss in umschlossenen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und des Luftraums finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Luftraum aufweisen."Unter Ziffer 1.2 (Abmessungen von Räumen, Luftraum) des Anhangs zur ArbStättV heißt es weiter:"(1) Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung.(3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309