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Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen, br ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüll ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
dann, wenn die jeweilige Fläche entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Für Verkehrsflächen auf Werkgelände gilt, dass nur ein nach außen hin gesichertes Werkgelände, dessen Zufahrt ständig kontrolliert wird, so dass betriebsfremden Personen kein freier Zugang ermöglicht ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 10076
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
auf eigne Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt.Freigestellt ist damit die Privatfahrt mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t.Vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung kommt die genannte Ausnahmeregelung in Betracht, insofern besteht hier keine Verpflichtung zur Verwendung einer Fahrerkarte.Hinweis:Damit es bei einer möglichen Kontrolle keine Missverständnisse gibt ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
mit einem (bereits zugelassenem) LKW, welche ausschließlich als Fahrt zu einer Werkstatt (für Reparaturzwecke) durchgeführt wird, hat der Fahrer seine Fahrerkarte zu benutzen und die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten, da die o. g. Ausnahme von den Bestimmungen hierfür nicht herangezogen werden kann. Hinweis: Zu der Frage, ob die Maut bezahlt werden muss, können und dürfen wir keine ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig. Hinweis: Bei Fahrer*innen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, ist es offenbar teilweise zu Beanstandungen gekommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6501
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
muss. Sollte also der Fahrer einmal innerhalb von 28 Kalendertagen eine Fahrt durchführen, die nicht unter eine Ausnahme fällt, ist zu überlegen, ob er an den vorangegangenen bzw. anderen Tagen, an denen er unter eine Ausnahme fällt, ebenfalls die Karte steckt um so seiner Nachweispflicht nachzukommen. Es würden dann keine manuellen Nachträge bzw. Freibescheinigungen oder sonstige geeignete Dokumente ...
Stand: 16.03.2015
Dialog: 23358
Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122