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Müssen in den selbstfahrenden Arbeitsbühnen ab 7,5 t unsere Fahrer die Fahrerkarten in das Kontrollgerät stecken?

Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 20733

Darf ich bei Ankunft auf der Baustelle und anschließender Fahrtätigkeit nur auf der Baustelle die Fahrerkarte rausnehmen und das Kontrollgerät auf "Out of Scope" stellen?

, an dem er das Fahrzeug übernimmt, die Fahrerkarte zu benutzen. Erst nach der täglichen Arbeitszeit darf die Fahrerkarte entnommen werden. (Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014).Grundsätzlich ist es dem Fahrpersonal nicht gestattet, ohne gesteckte Fahrerkarte zu lenken - mit Ausnahme bei Verlust, Diebstahl oder Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Ersatzaufzeichnungen geführt werden!Fahrten ...

Stand: 27.05.2022

Dialog: 19076

Wie sind Rangierfahrten beim digitalen Kontrollgerät zu erfassen?

von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 4120

Wie hat die Erfassung der Wochenruhezeit bei gerätespezifischen Problemen bzgl. der Speicherung manueller Nachträge zu erfolgen?

Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen. Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter - Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge) - Tageskontrollblätter - Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät   Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 13351

Können wir beim Transport von Befahranlagen für die Instandhaltung von Windkraftanlagen nach § 18 Abs. 8 FPersV von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen werden?

. Von der Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind nur Fahrten erfasst, die ausschließlich der Wartung und Instandhaltung dienen (direkt an bestehenden Anlagen).Zu betrachten ist auch noch das zGG vom Gespann. Ab einem zGG von größer 3,5 t besteht eine Einbaupflicht für ein Kontrollgerät. Damit verbunden ist dann der Einsatz von Fahrerkarten für das Fahrpersonal sowie weitere Pflichten ...

Stand: 30.10.2023

Dialog: 43842

Muss für Urlaub und Krankheit immer eine EU-Bescheinigung ausgestellt werden oder können diese Zeiten auch manuell nachgetragen werden?

Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine ...

Stand: 06.03.2019

Dialog: 14679

Ist es möglich, anstatt einer Bescheinigung für berücksichtigungfreie Tage einen Nachtrag im digitalen Kontrollgerät einzugeben?

der manuellen Erfassungen von Tätigkeiten vorrangig gegenüber der Bescheinigung zu erstellen sind. Hinweis zur Praxis: In Deutschland haben die für die Sozialvorschriften zuständigen obersten Kontrollbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass auch Urlaubs- und Krankheitstage manuell als Ruhepause vom Fahrpersonal auf der Fahrerkarte nachgetragen werden können. Demnach kann auf eine zusätzliche ...

Stand: 26.07.2014

Dialog: 21660

Ist die Eingabe einer Länderkennung im digitalen Kontrollgerät auch erforderlich, wenn sich das Land nicht geändert hat?

Ja, die Angabe ist nach Artikel 34 "Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern" Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 einzugeben. Hier heißt es:"(7)   Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Fahrern ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 15589

Warum sollen bei Austausch oder Reparatur eines digitalen Kontrollgerätes alle Daten des Kontrollgerätes gespeichert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden?

zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.   Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...

Stand: 02.02.2017

Dialog: 28440

Wie ist das digitale Kontrollgerät einzustellen, wenn kein Liegeplatz/Schlafkabine auf der Fähre/Zug vorhanden ist?

ist dann weder Arbeitszeit noch Ruhepause, wird jedoch in die Arbeitsschicht einbezogen. ...

Stand: 01.07.2024

Dialog: 11979

Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42296

Wo findet man Vorgaben zur Nutzung des EG-Kontrollgerätes, spez. zur Dokumentation der Abfahrtskontrolle durch das Benutzen der Funktionalität "Arbeiten"?

Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65 ...

Stand: 11.07.2013

Dialog: 18951