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/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*******************************************************************************************Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 620
von zwölf Monaten auszugleichen; bei flexibler Arbeitszeit sind sie dem Stundenkonto (§ 14 Absatz 5 Satz 2) gutzuschreiben. (2) Im Übrigen wird bei mehrtägigen Fortbildungen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für jeden Fortbildungstag berücksichtigt; für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte wird der auf diesen Tag entfallende Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
der Arbeitszeit. Ein Arbeiten nach der Erfassung ist also nicht möglich. Bei einem Verstoß gegen diese Regel können mehrere Probleme auftreten:Zum einen bei einem Arbeitsunfall, der in "inoffizieller" Arbeitszeit geschieht, zum anderen wegen der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit laut § 16 (2) ArbZG. Arbeitet die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers nach dem Ausstempeln ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönlich arbeitsfertig bereithält bzw. nicht mehr bereithält (siehe auch Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).Aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergibt ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
als Ausgleichstage herangezogen würden. Urlaubstage sind daher bei der Ausgleichsregelung gemäß § 3 Abs. 2 ArbZG nicht zu berücksichtigen. Gemäß v.g. Kommentierung dürfen auch Krankheitstage nicht als Ausgleich herangezogen werden.Tage sonstiger Arbeitsbefreiung, z.B. unbezahlter Sonderurlaub oder Tage des unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit, können aber als Ausgleichstage herangezogen werden. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis:Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort nicht dem Zweck der Rufbereitschaft zuwider laufen (vgl. Anzinger/Koberski: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, 3. Auflage, RdNr. 52ff zu § 2).Entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung ist die Bestimmung über den Aufenthaltsort. Ohne Kenntnis dieses Kriteriums kann die erste Frage nicht beantwortet werden. Die Art der Alarmierung - ob durch Anruf des Arbeitgebers ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
mit einer abhängigen Arbeit im wirtschaftlichen Sinne beschäftigt sein. Unter Arbeit ist dabei jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (Rd 9, 10 des Kommentars zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft zu § 2 Arbeitszeitgesetz).Bei einer rein beruflichen Qualifikation, von der auch der Arbeitnehmer profitiert, um seinen Beruf ausüben ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 – 8312) zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes weisen wir hin ( § 3 Rd 4) Bei der in der Frage geschilderten Situation sind die Fahrten zwischen der Wohnung und den Einsatzorten grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Ob eine Bewertung der Situation vor Ort durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu einem anderem Ergebnis führt ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
die Bestimmungen des Gesetzes keine Anwendung finden.Nach der derzeitigen Rechtslage dürften die Bestimmungen des ArbZG auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei einem Ferienaufenthalt anzuwenden sein. Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden sind dann nur zulässig, wenn eine abweichende tarifliche Regelung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG vorliegt. Nach dieser Vorschrift kann in einem Tarifvertrag ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
:§ 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG: "Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen".Denn eine Eigenart des Betriebes, die dazu führt, dass eine Versammlung aller Beschäftigter nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann, ist sicherlich eine Verletzung rechtlicher Vorschriften wie dem ArbZG ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867