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-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006). Es gibt keinen Verweis auf eine Norm bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im Verordnungstext. Die REACH-Verordnung ist rechtverbindlich:"Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemischs ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, • wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
zur Verfügung,a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG erfüllt oderb) wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist oderc) wenn der Stoff aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
zur Verfügung, a) wenn der Stoff die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder wenn das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 1999/45/EG erfüllt oder b) wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist oder c ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
. In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Reach-Verordnung) finden sich die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt. Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung,a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
genannten Stoffe anzugeben. Den Lieferanten von Gemischen steht es frei, zusätzlich alle in dem Gemisch enthaltenen Stoffe einschließlich der Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung nicht erfüllen, aufzulisten. Anhand dieser Angaben muss der Abnehmer problemlos die Gefahren der in dem Gemisch enthaltenen Stoffe erkennen können. Die mit dem Gemisch selbst verbundenen Gefahren sind in Abschnitt 2 ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
mit ausreichenden Informationen versorgen, damit er sein eigenes Sicherheitsdatenblatt für den betreffenden Stoff richtig und vollständig erstellen kann.Es sei erwähnt, dass der Stoffsicherheitsbericht und die daraus resultierenden Expositionsszenarien nach den oben genannten Kriterien des Artikels 14 der REACH-Verordnung unabhängig von der Gefährlichkeit eines Stoffes durchzuführen sind. Es ist also möglich ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
) als gefährlich eingestuft ist. Weitere Kriterien liegen vor, wenn PBT- oder vPvB-Eigenschaften gemäß REACH Anhang XIII oder Einträge in der von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlichten Liste der nach REACH Artikel 57 als besonders bedenklich identifizierten Stoffe (SVHC-Kandidaten) vorliegen.Im angefragten Fall ist im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes eine Einstufung als extrem ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
. Hier steht im 3. Abschnitt, 3.2 "Es sind der Produktidentifikator, die Konzentration beziehungsweise die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Nummer 3.2.1 beziehungsweise 3.2.2 genannten Stoffe anzugeben. Den Lieferanten von Gemischen steht es frei, zusätzlich alle in dem Gemisch enthaltenen Stoffe einschließlich der Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
„Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“, d) TRGS906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach §3 Abs.2 Nr.3 der GefStoffV“, e) TRGS907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“, f) TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“,5.einschlägige ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben im Sic ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379