Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereit ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
In der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" ist hierzu in Anhang E "Hinweise zur Verwendung von Einweghebebändern" Folgendes nachzulesen:"1.1 Einweg-Hebebänder nach DIN 60005Erkennbar sind Einweg-Hebebänder, die nach dieser Norm hergestellt wurden, an dem orangefarbenen Etikett und der Bezeichnung „Einweg-Hebeband“ oder „Einweg-Schlinge“. Si ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43700
aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
den geltenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Dies gilt auch, wenn eingebaute Bauteile für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Bauteile übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung.Für die Gesamtmaschine übernehmen Sie als Hersteller die Konformitätsverantwortung. Die CE-Kennzeichnung sollte an einer repräsentativen Stelle der Gesamtmaschine angebracht ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“ hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt. Vorgenannte Regelungen gelten ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG [pdf] gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend "Spielzeuge" genannt).Folgende Spielzeuge fallen generell nicht unter diese Richtlinie (Art. 2 Abs. 2):- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung- Spielautomaten, ob münzbetrieben ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
wird).Spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Ketten, Seile und Gurte sind in Nummer 4.3.1 festgelegt – siehe § 357: Anmerkungen zu Nummer 4.3.1.“Nach § 7 Absatz 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) gilt:„(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts Anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder b) ein Produkt wiederaufarbeitet ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
oder die Konformitätserklärung nicht berücksichtigt werden müssen, außer es wird in der entsprechenden Harmonisierungsvorschrift ausdrücklich festgelegt. Nach § 1 Abs. 1 der 9. ProdSV gilt diese auch für die Inbetriebnahme (die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung) der erfassten Produkte (u. a. Maschinen). Nach § 2 Nr. 10 der 9. ProdSV ist ein Hersteller „jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
dem Interpretationspapier gilt:„Besteht ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechnischer Zusammenhang, liegt eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der MRL vor. Diese muss insgesamt die Anforderungen der MRL erfüllen."Der Anlagenbauer bezieht die Einzelmaschinen, die für sich betrachtet der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, und fügt sie zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammen. Er wird damit ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690