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der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Weiterhin hat er die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, alters ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
1 muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Kriterien für die Festlegung von Prüffristen sind insbesondere: Einsatzbedingungen (Art der Benutzung/Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Benutzung, Qualifikation der Beschäftigten usw.), unter denen das Arbeitsmittel verwendet wird,Herstellerhinweise ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
über die ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung der Arbeitsmittel vergewissern. Auf die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung gemäß § 12 Abs.2 BetrSichV weisen wir hin. Man kann unterstellen, dass auf Grund der Nutzung des Gerätes durch verschiedene Entleiher ein starke Beanspruchung vorliegt. Dies muss der Entleiher bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und demzufolge die Prüfung vor Benutzung ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
Es stellt sich hier die Frage, ob die elektrischen Geräte Arbeitsmittel sind oder nicht. Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Per Definition aus § 1 Abs.1 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
sind die in Herstellerstellerunterlagen / Betriebsanleitungen gegebenen Informationen einzubeziehen. Die technischen Regeln, z.B TRBS 1201 geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. "Die Technische Regel konkretisiert ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z. B. Elektroinstallation in explosionsgefährdeten Bereichen). " Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. In der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden" ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Nähere Informationen hierzu enthält die TRBS 1203 "Befähigte Personen". Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Herstellerinformationen und die vorgesehene Betriebsweise zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden unter Ziffer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV genannt. Dort wird gefordert, dass beim Heben oder Fortbewegen von Beschäftigten Lastaufnahmemittel an jedem Arbeitstag auf einwandfreien Zustand zu überprüfen sind (Nr. 2.4 a). Wir gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt nicht auf die von Ihnen genutzten Lastaufnahmemittel zutrifft. Eine tägliche ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586