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Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
) Betriebssicherheitsverordnung Art und Umfang der Prüfung zu dokumentieren.Zur nachvollziehbaren Dokumentation gehört auch der Bezug zur entsprechenden Rechtsquelle. Insofern besteht hier die erste Notwendigkeit, die Rechtsquelle anzugeben.Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Betriebsmittel ordnungsgemäß dokumentiert ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
, dass ein Sachkundiger Mängel an einem Tor nicht erkennt, ist seine Sachkunde in Zweifel zu ziehen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass er nur sachkundige bzw. befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen beauftragt.Der Arbeitgeber ist selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass offensichtlich vorhandene Mängel auch dann beseitigt werden, wenn sie von einem Sachkundigen ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740