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. angeboten werden.(...)(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 5 generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42362
, hat der Arbeitgeber vor Aufnahme dieser Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge auf der Grundlage der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) zu sorgen. Vorsorgeanlässe, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 4, 5 und 8 Biostoffverordnung zu ermitteln und dokumentieren sind, sind dem Anhang Teil 2 der ArbMedVV zu entnehmen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
des Beschäftigungsverhältnisses überträgt der Arbeitgeber diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und überlässt ihm die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern der oder die Beschäftigte eingewilligt hat."Zu der Wunschvorsorge wird in § 5a der ArbMedVV ausgeführt:"Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
diese Untersuchungen nicht ablehnt;4.umfasst die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes;5.umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen."In der AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
") muss das Angebot zur Angebotsvorsorge jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form gemacht werden. Dieses persönliche Angebot kann selbstverständlich auch in Form einer E-Mail erfolgen.Wichtig ist, dass der Arbeitgeber z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung konkret ermittelt ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
. eine Angebotsvorsorge erforderlich ist. Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben. Auf § 3 Abs.1 ArbMedVV und § 11 ArbSchG verweisen wir. ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
!) mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen und sich dessen Beweggründe darlegen lassen. Es empfiehlt sich also ein weiteres Gespräch der Beschäftigten mit dem Betriebsarzt.Ausschlaggebende Empfehlung bei der arbeitsmedizinischen Beurteilung ist jedoch die Stellungnahme des Betriebsarztes, der auch in die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der Beschäftigten mit eingebunden werden sollte.Dennoch sollten ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einzelfall nun ergibt, dass bei der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist Pflichtvorsorge erforderlich.Sie fragen nach dem anzuwendenden Vorsorgegrundsatz.Die Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen Empfehlungen nach dem allgemein anerkannten Stand ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
in der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 5 generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge festgelegte Frist für das erneute Angebot maßgeblich (vgl. Absatz 8)."Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet eine Angebotsvorsorge anzunehmen, insofern müssen diese ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
ist für den klassischen Polizeivollzugsdienst keine Pflichtvorsorge nach dem Anhang der ArbMedVV Teil 2 Absatz 1 zu veranlassen. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und anhand der konkreten betrieblichen/dienstlichen Gegebenheiten prüfen, ob den Beschäftigten ggf. Angebotsvorsorge anzubieten ist. Davon ist unter Berücksichtigung des geschilderten potentiellen Umgangs mit Körperflüssigkeiten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364
Straßenverkehrsverordnung (StVO, § 35) sieht für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, soweit es dringend geboten ist, Sonderrechte im Straßenverkehr für Polizei, Zolldienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Weitere vor. Auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
für erforderlich, so bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (§ 6 Abs.4 ArbMedVV). Entsprechend § 8 Abs. 1 ArbMedVV muss der Arbeitgeber im Falle von ärztlich empfohlenen Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen.Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
der DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" ist unter der Nummer 10.1 "Gesetzliche Grundlagen" noch nachzulesen:"Rechtsgrundlage für die Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV).Auf Wunsch der Versicherten müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Vorsorge (Wunschvorsorge) anbieten, es sei denn, aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
Informationen beinhalten:a) einen Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Anhang der ArbMedVV anzubieten;b) die Mitteilung, aufgrund welcher Gefährdung bzw. welcher Gefährdungen das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird; sie kann ggf. durch einen Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden;c) die Zusicherung, dass weder die Annahme noch ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
der Biostoffverordnung und nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 der Biostoffverordnung zuzuordnen oder vergleichbar sind, kann laut ArbMedVV die Angebotsvorsorge entfallen, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung und auf Grund der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht von einer Infektionsgefährdung auszugehen ist [Anhang ArbMedVV Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b)]. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Pflichtvorsorgen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083