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Für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind, gelten die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 nicht.In § 8 Abs. 5 der GbV finden sich die Angaben, die ein Jahresbericht mindestens enthalten muss."1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen, 2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stuf ...
Stand: 11.05.2021
Dialog: 20866
Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
insbesondere in Bezug auf die 1. Instandhaltung der Arbeitsmittel,2. Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
/IMDG-Code freigestellt sind,5.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,6.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
auf dieInstandhaltung der Arbeitsmittel,Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte,Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten, 6. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und 7. die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Anku ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
, insbesondere auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer gemäß Absatz 2 sind, hat der Unternehmer für die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung zu sorgen."Auch hierzu findet sich in der DGUV-Regel 100-001 eine Konkretisierung (Nr. 4.8.3):"Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt ...
Stand: 23.03.2023
Dialog: 42991
werden, wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde. Die Ausbildung zum Ersthelfer erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe-Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Gegenmitteln (Antidote). Unfälle, z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder ionisierender Strahlung, können besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
gerecht zu werden, muss er bereits in der Plannungsphase Unterlagen beim Bauherrn anfordern, um eine mögliche Gefahrstoffbelastung der Bausubstanz erkennen zu können - beispielweise Asbest, PAK etc. Bei unzureichenden Unterlagen und Informationen sind ggf. Probennahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Sollten Gefahrstoffe vorhanden sein, wie im genannten Beispiel, sind die Arbeitgeber darüber ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, wird in den Vorschriften des Arbeitsschutzes ein Arbeitserlaubnisschein gefordert:So bestimmt Anhang I Nr. 1.6 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.(4) Ist nach Art des Betriebes, insbesondere auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer gemäß ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421