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Tabakrauch enthält eine Vielzahl von schädlichen Stoffen, die zu einem großen Teil sogar krebserzeugend sind. Diese Stoffe können sich in Baumaterialien und Möbeln anreichern und von ihnen möglicherweise verzögert wieder freigesetzt werden. Über das Freisetzungsverhalten dieser sogenannten Sekundärquellen liegen kaum gesicherte Erkenntnisse vor. Sicherheit kann letztlich nur eine individuelle Raum ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
für alle Räume festlegen, also auch für die Räume, in denen sich die Heimbewohner aufhalten. Dann wäre zumindest eine Regelung denkbar, dass nur in bestimmten Räumen überhaupt geraucht werden darf. D. h. auch Heimbewohner dürften nur in diesen Räumen rauchen. Es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass in den Räumen, in denen sich die Heimbewohner überwiegend aufhalten, nicht geraucht werden darf ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
GG - einzubeziehen. 2. Es ist offenkundig, daß Tabakrauch bei Nichtrauchern zu Belästigungen wie tränenden Augen, Kopfschmerzen oder Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit führen kann. Es ist daher weder unsachlich noch willkürlich, wenn in einem Raum, in dem ständig mit dem Besuch dritter Personen zu rechnen ist, das Rauchen untersagt wird. Wir empfehlen gegenüber dem Betriebsrat anzuregen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
ausgesprochenes Rauchverbot in allen Räumen des Betriebes z. B. aus Gründen: des Gesundheitsschutzes von Nichtrauchern,des Brandschutzes an Arbeitsstätten,der Sicherheit der technischen Anlagen oderweil das Rauchen die Erbringung von Arbeitsleistung beeinträchtigtist zulässig.Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit entsprechenden Kosten zusätzliche Räume zu erstellen, nur um einen ungestörten ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
zu treffen sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Nutzern der Raucherräume um besondere Personengruppen, hier „Suchtkranke“ handelt, die auch zur Vermeidung psychischer Belastung auf die jederzeitige Nutzung der in Rede stehenden Räume angewiesen sind, ist hier im Interesse aller Betroffenen kurzfristig nur eine organisatorische Lösung möglich.Die Ausstattung der „Raucherräume ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Verwaltung. Im übrigen sind alle Gebäude der genannten Behörden unabhängig davon erfasst, ob in ihnen Publikumsverkehr stattfindet oder ob Büros als Einzelbüros genutzt werden. D. h. in vollständig umschlossenen Räumen und in Gebäuden der v. g. Einrichtungen gilt das Rauchverbot.Die besondere Situation der Justizvollzugsanstalten wird wird durch den § 3 Abs. 4 NiSchG berücksichtigt: "Abweichend von § 3 ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
(mit dem legalisierten Rauschmittel Nikotin) nachzugehen. Ein geschlossener Raum ist dafür allerdings nicht bereit zu stellen. Eine vielfach realisierte Möglichkeit stellt auch die Einrichtung von Raucherzimmern oder Raucherzonen dar, die nicht an die Lüftungsanlage angeschlossen sind und ein Fenster zum Lüften haben. Bei der Einrichtung dieser Bereiche ist zu beachten, dass der Tabakrauch, der sich hier ansammelt ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
, vorzuschlagen oder anzuregen, dass Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern .Wenn die zu pflegende Person auf die von dem Rauchen ausgehenden starken Belästigungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen angesprochen wird, ist sie möglicherweise auch dazu bereit, das Rauchen in einem entsprechenden Zeitraum vor und während der Pflege einzustellen bzw. eine Durchlüftung des Raumes zuzulassen.Bei ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
Der Arbeitgeber ist aufgrund der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere § 5 ArbStättV, dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Auch die arbeitsgerichtlichen Urteile unterstützen eindeutig und (fast) ausschließlich die Position der Nicht ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026