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, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen." Damit ist eine RLT-Anlage für die damit klimatisierten Personen kein Arbeitsmittel.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient "der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten" (§ 1 ArbStättV)."Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass Arbeitsstätten vom Arbeitgeber so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen (§ 3a ArbStättV).Die ArbStättV stellt Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsplätzen in Gebäuden ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 13673
, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
vom Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen.Das bedeutet, dass in Duschräumen eine Mindesttemperatur von + 24 °C grundsätzlich zu gewährleisten ist. ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren.Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 3.5 "Raumtemperatur""(1) Arbeitsräume ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen Das bedeutet, dass eine Halle nur dann als dauerhafter Arbeitsraum ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
Nach § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, muss er die Gefährdungen beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen ferstzulegen. In Bezug auf die Lüftung ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 20731
Wesentliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). So heißt es in der ArbStättV zur Raumtemperatur:"Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 4485
, die bis zum Auftreten eines grau-grünen und großflächigen Schimmels führen kann. Gemäß § 3a (1) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896