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Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
) und gilt für alle Gefahren am Arbeitsplatz.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Weitere Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
wie möglich gehalten wird.Bei der Auswahl der Zugangsmittel zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, sind der zu überwindende Höhenunterschied sowie Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung zu berücksichtigen. Arbeitsstelzen sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
des Bauwerks sehr unterschiedlich sein. Beurteilungskriterien sind z.B. Vorkommen von Absturz- oder Quetschstellen, Gefahr des Ertrinkens an Wasserflächen oder bei plötzlich auftretender starker Wasserführung, aber auch benachbarte Wohnbebauung oder gar Kinderspielplätze, Schulen etc.Ob und in welchem Maße eine Einfriedung einer Retentionsbodenfilteranlage nötig ist, muss aus Sicht des Arbeitsschutzes ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3474
Arbeiten ausgeführt werden, der zu überwindende Höhenunterschied sowie Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung zu berücksichtigen. Arbeitsstelzen sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
"Bauarbeiten" wird dazu unter den §§ 15 und 15a weiter konkretisiert:"§ 15 Verkehrsgefahren (1) Ist für die Beschäftigten bei Bauarbeiten mit Gefahren aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen, sind im Einvernehmen mit deren Eigentümern, Betreibern und den zuständigen Behörden Sicherungsmaßnahmen festzulegen. (2) Der Arbeits- oder Verkehrsbereich in der Nähe des öffentlichen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593
) und- die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 2 BetrSichV). Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. Erforderliche Inaugenscheinnahmen müssen von einer qualifizierten Person nach Nummern 4.3.3 und 2.9 durchgeführt werden. Die Inaugenscheinnahme hat den Zweck ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern, unabhängig von der Absturzhöhe vorhanden sein.„Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser die Gefahr des Ertrinkens, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für den jeweiligen Einsatzfall geeignete Rettungsmittel einsatzbereit zur Verfügung stehen. So hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass den Versicherten geeignete persönliche ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten. Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. In der Praxis hat sich bewährt, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen. Verantwortlichkeiten ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
- oder Abbau des betreffenden Gerüstes,2. sicherer Auf-, Um- oder Abbau des betreffenden Gerüstes,3. vorbeugende Maßnahmen gegen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten und des Herabfallens von Gegenständen,4. Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit des betreffenden Gerüstes und der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt sein könnte,5 ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898