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.(Ausnahme: Artikel 3 Buchstabe aa) gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006)Hinweis:Für Fahrzeuge von mehr als 2,8t (zHM) bis einschließlich 3,5t gilt die o. g. Ausnahmeregelung ohne Umkreiseinschränkung.(Ausnahme: § 1 Abs. 2 Nr. 3 gemäß Fahrpersonalverordnung) ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
Unter https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/fragenantwortenfaq_node.html ist erläutert, dass die Bescheinigungvom Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) undvom Fahrerzu unterzeichnen ist.Auf dem Formblatt werden also zwei Unterschriften gefordert,1. für das Unternehmen2. des FahrersDas bedeutet ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
überschritten wird (siehe nächsten Absatz). Die Lenkzeit in der Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden muss eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Unterbrechung kann auch durch Teilunterbrechungen von 15 Minuten und 30 Minuten ersetzt werden, wobei die große Teilunterbrechung am Ende genommen werden muss.Die Richtlinie 2002/15/EG ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
besteht, wenn das Fahrzeug vom Geltungsbereich ausgenommen (gem. Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006 i. V. m. § 1 Abs. 2 FPersV) wurde bzw. eine Ausnahme gem. § 18 FPersV in Anspruch genommen werden kann. Ob die Bedingungen hierfür vorliegen, ist im Einzelfall individuell vor der Fahrt abzuklären. ...
Stand: 25.11.2018
Dialog: 42521
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten auch für Kraftfahrer ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
und im § 7 Fahrpersonalverordnung die Ausnahmen umgesetzt. Unter anderem ist im § 7 Abs. 1 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung folgendes geregelt: Fahrzeuge (und hier sind auch die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 t uns 3,5 t eingeschlossen), die in einem Umkreis von 50 KM vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ist eine Weiterbildung nach dem BKrFQG ebenfalls nicht erforderlich.Hinweis 1: Auf die Leitfäden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr weisen wir hin.Hinweis 2: Das BKrFQG ist dem Bereich des Straßenverkehrsrechts zugeordnet. Für weitere Informationen zum BKrFQG verweisen wir auf die Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr . Fragen zum BKrFQG sollten direkt ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
561/2006).Durch die Anmeldung des ehemaligen Reisebusses als Sonderfahrzeug ist der Bus nicht mehr zur Personenbeförderung bestimmt.Das Fahrzeug kann daher der Ausnahme des Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 561/2006 zugeordnet werden, unter der "speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen" gefasst werden.Die v.g ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
der EG VO Nr. 561/2006 oder des AETR auszustellen ist. Zitat: Abs.1) Hauptquelle von Informationen bei Straßenkontrollen sind Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Das Fehlen von Aufzeichnungen sollte nur gerechtfertigt sein, wenn Fahrtenschreiberaufzeichnungen, einschließlich der manuellen Erfassungen von Daten, aus objektiven Gründen nicht möglich waren. In diesen Fällen sollte die Bescheinigung ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. In diesem Fall kann der Fahrer eine Ruhepause oder eine Fahrtunterbrechung einlegen, sofern ihm eine Schlafkabine bzw. ein Liegeplatz zur Verfügung steht (Artikel 9 Absatz 1). Zweitens: Wenn der Fahrer nicht ein Fahrzeug begleitet, sondern sich in einem Zug oder auf einem Fährschiff zu einem Ort begibt oder von einem Ort zurückkehrt ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz.Beispiel eines zulässigen Tagesarbeitszeitplans: Lenkzeit 7 Stunden und 45 Minuten Arbeitszeit 2 Stunden und 15 Minuten Bereitschaftszeit (geplant) 3 Stunden und 45 Minuten Pausen insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten Gesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden „Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199