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zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) muss die Art des zu verwendeten Gehörschutzes anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
am Arbeitsplatz, der aber nach den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben kann. Für diesen Bereich trifft die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die Regelung, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
ist eine Gehörgefährdung wenig wahrscheinlich, gleichwohl aber Stressreaktionen hier zu einer anderen Art von Gesundheitsgefährdung führen können.Die Lärmpegel in einer Sporthalle hängen auch von den akustischen Eigenschaften der Halle ab. Schallharte Wände verstärken durch Reflexion die Lautstärke und mindern die Sprachverständlichkeit, während absorbierende Wände oder Deckenverkleidungen zu einer Lärmminderung führen ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446
des Arbeitsschutzes steht auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. In Bezug der Exposition der Beschäftigten durch Lärm umfasst die Gefährdungsbeurteilung insbesondere:"a) Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 12083
: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
1 in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgt und mindestens folgende Informationen enthält:1.die Art der Gefährdung,2.die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen,3.die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte,4.die Ergebnisse der Ermittlungen zur Exposition zusammen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
ArbStättV)."In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen." (Anhang ArbStättV, Nummer 3.7 Lärm)Seit Mai 2018 ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
zu berücksichtigen. Neben einer ausreichenden Schalldämmung ist dies insbesondere die Art der Arbeitsgeräusche (z. B. kontinuierlich oder stark schwankend), die Notwendigkeit für eine Kommunikation (z. B. Sprache, Warnsignale), sowie Vorkommen von Staub, Schmutz oder hohen Temperaturen.Die Technischen Regeln „Lärm“ zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthalten mehrere spezielle Aspekte zu Auswahl ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
. In der GUV-V B3, §1 wird aber auch aufgeführt, dass abhängig von der Art der Tätigkeit auch unterhalb eines Beurteilungspegels von 85 dB (A) Auswirkungen auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit möglich sind (siehe DAL-Grafik - Bewertung von Umweltgeräuschen am Beispiel Straßenverkehr als Anlage).Zum 15.02.2006 muss die Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG „Mindestvorschriften zum Schutz ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
unterhalb von 80 dB(A), ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) relevant."In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611