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Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
mit Biostoffen von der Verordnung erfasst wird, sondern ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen muss. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit und diese ist abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit im Einzelfall. (Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Punkt 1.1 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Auf Grund der Tätigkeit in der Zuchttierhaltung ist ein Kontakt mit Mikroorganismen (biologischen Arbeitsstoffen) nicht sicher auszuschließen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten an den ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.In § 2 Absatz 9 BioStoffV ist nachzulesen, dass Beschäftigte Personen sind, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen/müssen, stammt aus den Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT).Gründe dafür sind insbesondere:In Biostofflaboren wird mit Krankheitserregern, Viren, Bakterien oder anderen biologischen Materialien gearbeitet, die potenziell gefährlich für die Gesundheit von Menschen und Tieren sein können. Geschlossene Fenster und Türen helfen dabei, diese ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2. die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können."Bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine so genannte "nicht gezielte Tätigkeit ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
, um einen Kontakt des Beschäftigten mit dem biologischen Arbeitsstoff zu verhindern ("desinfizierte, verschlossene und BAM-zugelassene Behälter...ungeöffnet zur Verbrennung"). Das Ergreifen der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist vielmehr die logische Konsequenz aus der Anwendung der Biostoffverordnung und führt keinesfalls dazu, dass mit deren Erfüllung eine Anwendung der Biostoffverordnung nicht mehr ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
- und Arzneimittelherstellung), aber auch in Bereichen der Abfallwirtschaft oder der Abwasserreinigung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich wird nicht jeglicher Kontakt mit Biostoffen von der Verordnung erfasst, sondern es muss ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit. Berufsgruppen wie Busfahrer ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
, dass die strikte Anwendung des ArbSchG mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben in diesen Bereichen in Konflikt kommen könnte. Für die Tätigkeiten nach der BioStoffV ist im allgemeinen dieser Konflikt nicht gegeben. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690