Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe, 2. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.Nummer 2 gilt nicht für haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind." Die Definition von Arbeitsplatz und Arbeitsraum finden Sie in § 2 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe,2. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.Nummer 2 gilt nicht für haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind." ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe,2. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.Nummer 2 gilt nicht für haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind." ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090
in Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten und enge Höfe sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräumen oder Tagesunterkünften ist allerdings verboten. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräumen oder Tagesunterkünften ist jedoch die Aufbewahrung oder Lagerung von haushaltsüblichen Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind, möglich"Tabelle 8 dieser DGUV ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Sicherheitsdatenblätter nicht vor, sollte der Hersteller (Lieferant) kontaktiert werden (Sie haben nach der REACH-Verordnung Artikel 31 Nr. 8 Anspruch hierauf). Alternativ können die Eigenschaften (H-Sätze) der Gefahrstoffe und Gemische über das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Eingabe von Stoffname, CAS-Nr. etc. möglich) ermittelt werden. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen", welche Erläuterungen zur TRGS 526 "Laboratorien" gibt, werden im Kapitel 5.1.2 "Tätigkeiten mit Peroxide bildenden Flüssigkeiten" Sicherheitshinweise bei Tätigkeiten zum Beispiel beim Verdampfen von Flüssigkeiten, die organische Peroxide bilden können, gegeben.Auf die Regelungen der TRGS 510 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
) Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
„Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ (TRGS 745) geregelt. Als Bereithalten gilt unter anderem, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an Entnahmeeinrichtungen zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist (Punkt 2 Absatz 7 der TRGS 745).Daraus folgt:Wenn das Vorhalten der Sauerstoffflaschen ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Die oben genannte Forderung ergibt sich aus dem § 8 Abs. 6 GefStoffV, wonach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Mengen „bereitgehalten“ werden dürfen, die für die Arbeit erforderlich sind. Es darf aber nicht gelagert werden.Des Weiteren ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
jährlich auf gefährliche Abfälle hin zu prüfen und diese zur Vermeidung der Bildung von Altlasten zu entsorgen."Eine ähnliche Regelung findet sich unter dem Punkt 4.16 der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen". ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885