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Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeb ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
werden können. Insbesondere müssen die Behälter den zu erwartenden chemischen und mechanischen Beanspruchungen durch die Füllgüter standhalten.(2) Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände dürfen nur in stich- und formfeste Behältnisse gegeben werden. Ein Entleeren dieser Behältnisse darf nur durch Auskippen geschehen. Dabei sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.(3) Sammelbehälter für Gefahrstoffabfälle ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Sicherheitsdatenblätter nicht vor, sollte der Hersteller (Lieferant) kontaktiert werden (Sie haben nach der REACH-Verordnung Artikel 31 Nr. 8 Anspruch hierauf). Alternativ können die Eigenschaften (H-Sätze) der Gefahrstoffe und Gemische über das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Eingabe von Stoffname, CAS-Nr. etc. möglich) ermittelt werden. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags."Bei den Kraftstoffen in den Kraftstofftanks von Fahrzeugen handelt es sich jedoch um keine Tätigkeit und somit sind die Vorschriften der GefStoffV auch nicht anzuwenden.Aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sich ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen in of ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ausdrücklich vor.Ist sichergestellt, dass nur Altöle bekannter Herkunft (z. B. unmittelbar aus dem Motor) gelagert, abgefüllt oder befördert werden, gelten die Vorschriften für Anlagen für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C und ≤ 370 °C. Bei diversen Instandsetzungsarbeiten fallen geringe Mengen Ottokraftstoff an – z. B ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
entstehen können, findet z. B. die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ Anwendung. Bezüglich dem Explosionsschutz sind zudem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe der Reihe 700 zu berücksichtigen.Hinweis:Neben den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen, auf die hier nicht näher eingegangen wird (z. B. aus dem Immissionsschutzrecht, Bauordnungsrecht oder Wasserrecht). ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
"Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" weisen wir hin.In der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" wird unter § 7 Abs. 8 folgendes ausgeführt:"Räume, in denen organische Peroxide mit einer höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur unter +20 °C gelagert werden, müssen so errichtet und ausgerüstet sein, daß während der Lagerzeit eine dauernde Kühlhaltung sichergestellt ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden. Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
ist.Entspricht danach die verwendetete Peressigsäure der Gefahrengruppe OP 1B, kann unter folgenden Voraussetzungen die Lagerung in einem geeigneten Sicherheitsschrank erfolgen:- gem. Anhang III Nummer 2.9 Abs.(3) GefStoffV müssen Lagerräume (hier der Sicherheitsschrank) für organische Peroxide der Gefahrengruppe OP I bis OP III mit Druckentlastungsflächen versehen werden- gem. DGUV Vorschrift 13 "Organische ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
, als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird."Wenn die in den Vorschriften genannten Zeiten für die Bereitstellung überschritten wurden, handelt es sich um eine Lagerung im Sinne der GefStoffV ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
. des Chemikalienrechts fallen dann grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419